Scheidungsfolgenvereinbarungen: Überblick
Mit der Scheidungsfolgenvereinbarung soll eine abschließende Regelung der mit der Auflösung einer Ehe zusammenhängenden Fragen getroffen werden.
Steht der Entschluss zur Scheidung fest oder ist das Scheidungsverfahren bereits anhängig, sind Eheleute auch aus Kostengründen gut beraten, nicht nur die Trennungsmodalitäten zu regeln, sondern ihre Absprachen bereits auf die Rechtskraft der Scheidung zu beziehen, also eine Trennungs- und Scheidungsfolgenregelung zu treffen. Worauf Sie als Anwalt achten müssen, erfahren Sie hier.
Mit der Scheidungsfolgenvereinbarung soll eine abschließende Regelung der mit der Auflösung einer Ehe zusammenhängenden Fragen getroffen werden.
Weder für Trennungsvereinbarungen noch für Scheidungsverträge liegen gesetzliche Legaldefinitionen oder auch nur inhaltliche Bestimmungen vor, insbesondere seit durch Abschaffung der Regelung des § 630 Abs. 3 ZPO im Jahr 2009 Scheidungsfolgenvereinbarungen keine prozessrechtliche Erwähnung mehr finden. Dies erleichtert die außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit sicherlich nicht.
Anlässlich ihrer Scheidung im Jahr 2006 hatten die Eheleute W einen umfassenden notariellen Scheidungsfolgenvertrag geschlossen. Als nachehelichen Unterhalt titulierte Dr. W "fix und ohne Anpassung" 4.000 Euro für Frau W. Da Dr. W. nun in Ruhestand geht und außerdem frisch wiederverheiratet ist, fragt er, ob er die Zahlung absenken oder gar ganz beenden kann. Eine typische Mandatssituation verschafft dem beratenden Anwalt die notwendigen Informationen: Sachverhalt, Checkliste, Lösung, Verfahrenstipps und die passenden Antragsmuster.
Herr und Frau P haben ihre Scheidungsfolgen notariell geregelt, nachdem sie sich getrennt haben. Frau P reut die Unterschrift, sie meint, sie habe aus schlechtem Gewissen wegen ihres Seitensprungs auf den nachehelichen Unterhalt verzichtet. In einer Illustrierten hat sie vom BGH-Urteil zur Inhaltskontrolle erfahren und will Sittenwidrigkeit geltend machen. Eine typische Mandatssituation verschafft dem beratenden Anwalt die notwendigen Informationen: Sachverhalt, Checkliste, Lösung, Verfahrenstipps und die passenden Antragsmuster.
Frau S wurde überraschend ein Scheidungsantrag zugestellt. Dabei hatte ihr Mann von einer "unstreitigen Ehescheidung mit Notarvertrag" gesprochen. Sie möchte wissen, ob es dafür jetzt zu spät ist und ob der Scheidungsantrag als Kriegserklärung zu werten sei. Eine typische Mandatssituation verschafft dem beratenden Anwalt die notwendigen Informationen: Sachverhalt, Checkliste, Lösung, Verfahrenstipps und die passenden Antragsmuster.
Ihr Mandant meldet sich mit dem Wunsch nach Ehescheidung bei Ihnen in der Kanzlei. Hier sind Ihre Checklisten, mit denen Sie die Scheidung zügig und sauber durchführen!