Auf Wunsch Ihres Mandanten möchten Sie die Rechtskraft seiner Scheidung so weit wie möglich hinausschieben. Möglicherweise hat eine Mandantin notarvertraglich auf Nachscheidungsunterhalt verzichtet, erhält aber Trennungsunterhalt; bei anderen Mandanten hat der Wunsch einen emotionalen oder religiösen Hintergrund. In allen Fällen gilt jedoch: Wer Sand in die Gerichtsmaschinerie wirft, verlangsamt sie! Auf diesen Seiten zeigen wir Anwälten die besten Taktiken, um die Rechtskraft der Scheidung hinauszuschieben.
Ihr Mandant will nicht geschieden werden. Ganz gleich, ob diese Entscheidung einen emotionalen, vielleicht einen religiösen, Hintergrund hat oder es die wirtschaftlichen Folgen der Ehescheidung sind, die den Mandanten bewegen: von Ihnen wird erwartet, dass Sie in die juristische Trickkiste greifen, um die Rechtskraft möglichst hinauszuzögern!
Hier finden Sie zahlreiche Tipps für Vorgehensweisen in dieser typischen Situation sowie hilfreiche Muster für die Abweisung des Scheidungsantrags und die Ablehnung der Scheidung durch den Antragsgegner.
Mehr erfahren
Der Scheidungsantrag kann gemäß § 1568 BGB nur in Ausnahmefällen abgewiesen werden. Unsere praktischen Antragsmuster zeigen Ihnen, wie Sie zur Begründung vorgehen.
Mehr erfahren
Aus der Sicht Ihres Mandanten ist das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen und er möchte noch nicht geschieden werden? Für diesen Fall finden Sie hier das richtige Muster zur Beantragung der Scheidungsabweisung.
Mehr erfahren
Diese Einführung enthält alles, was Sie als Anwalt über den Ablauf des "unstreitigen" Ehescheidungsverfahren wissen und ihrem Mandanten erklären müssen, darunter hilfreiche Informationen über die Rechtskraft.
Mehr erfahren
Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, wenn Sie mit Ihrem Mandanten über den Zeitpunkt der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses sprechen.
Mehr erfahren