Ihr Mandant möchte so früh wie möglich geschieden werden? Gemäß § 1566 BGB wird das Scheitern der Ehe vermutet, wenn die Ehegatten seit mehr als einem Jahr getrennt leben. Daher kommt es auf den genauen Zeitpunkt des Beginns des Trennungsjahres an. Hier finden Anwälte die notwendigen Informationen für die Beratung vor und nach der Trennung.
Wer seinen ersten Wohnsitz ummeldet, wird gefragt, seit wann er umgezogen ist. Das dann angegebene Datum gelangt automatisch zur Kenntnis der Finanzbehörde. Es ist dort für verschiedene Ansprüche relevant: Hier erfahren Sie, worauf Sie Ihren Mandanten vor einer Trennung am Jahresende hinweisen sollten.
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Für die Ehescheidung genügt es, wenn im gerichtlichen Scheidungstermin die Gatten "mehr als ein Jahr" getrennt leben. Das genaue Datum ist allerdings beim Zugewinnausgleich relevant. Ohne Nennung des genauen Tags der Trennung kann der Auskunftsantrag zum Trennungszeitpunkt nicht schlüssig begründet werden.
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Die Emotionen schlagen nach einjähriger Trennung nicht mehr so hohe Wellen. Die Phase der Neuorientierung hat begonnen, der Mandant fühlt sich wieder in der Lage, Zukunftspläne zu schmieden. Er meldet sich mit dem Wunsch nach Scheidung zum Besprechungstermin an.
Diese praktische Mandatssituation zeigt dem beratenden Anwalt, worauf zu achten ist! Die ausführliche Lösung enthält Praxistipps und Checklisten, auch zum Beginn des Trennungsjahres.
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Das Scheitern der Ehe wird bei der einverständlichen Scheidung nach § 1566 Abs. 1 BGB durch das einjährige Getrenntleben unwiderlegbar vermutet. Ist diese "Mindestwartezeit" nicht eingehalten, wird der Scheidungsantrag i.d.R. als unbegründet abgewiesen. Das Trennungsjahr hat auch eine Schutzfunktion. Es soll die Eheleute in erster Linie vor einem übereilten Entschluss schützen und die Versöhnung ermöglichen, bevor die Lebensumstände endgültig in andere Bahnen gelenkt werden.
Diese Einführung enthält alles, was Sie als Anwalt über das Trennungsjahr wissen müssen!
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Folgen hat die Trennung für den Unterhalt, das Vermögen, die elterliche Sorge, Haushaltssachen und Schulden: hier erfahren Sie, worauf Sie bei der Beratung Ihres Mandanten während oder vor der Trennung achten müssen - damit Sie auf alle Fragen eine Antwort parat haben, wird auch dargelegt, welche Bereiche von der Trennung in rechtlicher Hinsicht unberührt bleiben.
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