Häufig sind in der Mandatspraxis die Fälle, in denen der Mandant im Rahmen des Vorwurfs einer Trunkenheitsfahrt ein Firmenfahrzeug verwendet hat, ob es sich um ein ihm zur Verfügung gestelltes Dienstfahrzeug handelt, ob es sich um einen Berufskraftfahrer handelt o.Ä. Geschieht anlässlich einer solchen betrieblich veranlassten Fahrt aufgrund einer Trunkenheit ein Verkehrsunfall, und entsteht hierdurch ein Schaden, so stellt sich grundsätzlich die Frage der Haftung des Arbeitnehmers nach den allgemeinen Kriterien des Arbeitgeberregresses nach Verkehrsstraftaten (lesen Sie unsere Übersichtsseite hierzu!).
Auf dieser Seite haben wir praxisnahe Beispielsfälle samt Muster für Sie bereitgestellt - für eine optimale Verteidigung in den verschiedenen Konstellationen rund um den Regress des Arbeitgebers nach Verkehrsstraftaten!
Der Arbeitgeber könnte Ihren Mandanten etwa mit folgenden Ausführungen zur Zahlung entstandener Schäden auffordern:
Das im Rahmen des Arbeitsverhältnisses genutzte Fahrzeug ist zwar vollkaskoversichert, die Kaskoversicherung hat jedoch mit der Argumentation grober Fahrlässigkeit durch den alkoholisierten Fahrer die Leistung auf 50 % gekürzt, ferner steht der im Vertrag vereinbarte Selbstbehalt von 1.000 € offen. Der Arbeitgeber begehrt daher die Zahlung der Selbstbeteiligung von 1.000 €, den nicht regulierten Quotenanteil von 50 % sowie zusätzlich noch einen Höherstufungsschaden in der Kaskoversicherung.
Wie Sie als Anwalt Ihren Mandanten in dieser Konstellation möglichst erfolgreich verteidigen, lesen Sie in unserem Praxisleitfaden - inklusive praxisnahem Beispielsfall mit ausführlicher Lösung!
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Wie sieht es aus, wenn der Arbeitgeber bei als Mandant auftritt und den Arbeitnehmer als Mitarbeiter nach einer Verkehrsstraftat auf Schadensersatz in Anspruch nehmen möchte? In unserem Beispielsfall erscheint der Arbeitgeber und berichtet von einer Trunkenheitsfahrt des Arbeitnehmers, in dessen Rahmen der Lkw des Arbeitgebers beschädigt wurde.
Wie Sie als Rechtsanwalt hier für den Arbeitgeber einen möglichst umfassenden Ersatzanspruch geltend machen und formulieren, lesen Sie in unserem Praxisleitfaden!
Weiter unten auf dieser Seite finden Sie auch für diese Konstellation ein praktisches Muster!
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Nach der Rechtsprechung des BAG haftet ein Arbeitnehmer bei leichter Fahrlässigkeit grundsätzlich für einen dann entstehenden Schaden nicht. Eine Verteifigungsstrategie kann es daher sein, zunächst den Arbeitgeber zu überzeugen, dass bei Begehung der Verkehrsstraftat lediglich leichte Fahrlässigkeit vorlag.
Nutzen Sie dafür unser praktisches Musterschreiben - einfach downloaden und mit Ihrem Textverarbeitungsprogramm ausfüllen!
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Nach der Rechtsprechung des BAG ist jedenfalls bei dem Vorliegen absoluter Fahruntüchtigkeit (ab einer BAK von 1,1 ‰) die Alkoholfahrt regelmäßig als grob verschuldet und mithin grob fahrlässig anzusehen. Soweit unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung gegen die vom Versicherer angesetzte Quote nicht argumentiert werden kann, ist ein Vergleich zwischen der konkreten Schadenhöhe, dem Risiko der betriebsbedingten Tätigkeit und dem Einkommen des Mandanten erforderlich.
Ein Musterschreiben an den Arbeitgeber Ihres Mandanten mit Ausführungen zur Haftungsquote bzw. zur Höhe der Haftung unter der Berücksichtigung der Besonderheiten arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung, finden Sie hier!
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Vertreten Sie als Rechtsanwalt oder -anwältin bei Geltendmachung des Arbeitgeberregresses nach einer Verkehrsstraftat den Arbeitgeber, werden Sie einen möglichst umfassenden Ersatzanspruch geltend machen und formulieren.
Ein Musterschreiben, in dem alle wichtigen Erläuterungen schon enthalten sind, können Sie hier abrufen!
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