Bei der geplanten RVG Anpassung 2020 / 2021 hat das Bundeskabinett am 16. September einen Regierungsentwurf beschlossen. Im Vergleich zum Referentenentwurf gibt es nur noch wenige Änderungen. Ergänzt wurde lediglich noch eine Anpassung der Vergütungssätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG). Zu den weiteren Änderungen erfahren Sie hier mehr auf unseren Themenseiten zur RVG Reform.
Wie ist der weitere Zeitplan bei der RVG Anpassung 2021?
Die nächste Hürde im Gesetzgebungsprozess der RVG Anpassung ist der Bundesrat, der sich zum ersten Mal in seiner Sitzung am 9. Oktober mit dem Regierungsentwurf beschäftigen könnte.
Spannend ist hierbei, ob die Länder auch die nun neue JVEG-Anpassung mitmachen werden – denn diese bedeutet weitere Mehrkosten auf Landesebene.
Der Bundestag könnte im November zur RVG Anpassung beraten. Im idealen Fall würde dann die finale Zustimmung des Bundesrats im Dezember erfolgen, so dass das Gesetz dann am 1.1.2021 in Kraft träte.
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