RVG Reform 2020: Das sind die Änderungen im Kurzüberblick

+++Tipp: Laden Sie unseren Gratis-Download „Spezialreport & Synopse zur RVG Reform 2025” herunter+++ – Alle wichtigen Änderungen der RVG Reform 2025 / des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025 praxisnah erklärt sowie in tabellarischer Gegenüberstellung schnell sichtbar gemacht! Hier klicken und kostenlos downloaden +++

 

Die zentrale Neuerung der RVG Reform: Alle An­walts­ge­büh­ren sollen li­ne­ar um 10% stei­gen, bei so­zi­al­recht­li­chen Man­da­ten um 20%.

Neben der Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren ist auch geplant, dass die Honorare der Sachverständigen und Dolmetscher sowie die Entschädigungen für Zeuginnen und Zeugen steigen. Alles in allem führt dies zu höheren Ausgaben des Staates in Rechtssachen, so dass im Endeffekt auch die Gerichtsgebühren höher werden (dazu weiter unten).

Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Änderungen im Kostenrecht – nutzen Sie für ein grundlegendes Update hier unseren kostenlosen Spezialreport mit Synopse zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2021!

Detailänderungen in RVG und VV

Neben der genannten linearen Anhebung über alle Gebühren sieht der Referentenentwurf zur RVG Reform weitere Neuerungen vor. Die meisten davon sind Anpassungen beim Gegenstandswert und Klarstellungen bei strittigen Gesetzespassagen. Das sind die wichtigsten Änderungen:

  • Anhebung des Regelverfahrenswerts in Kindschaftssachen von 3.000 Euro auf 4.000 Euro.
  • Erhöhung der Kappungsgrenze bei PKH- und VKH-Mandaten in § 49 RVG von 30.000 Euro auf 50.000 Euro
  • Berücksichtigung von Pausenzeiten bei der Terminsgebühr in Strafsachen
  • Deckelung der Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren auf eine einheitliche Verfahrensgebühr
  • Erstreckung der PKH-Beiordnung im Fall des Mehrvergleichs auf alle nicht anhängigen Gegenstände
  • Gesetzliche Verankerung einer Einigungsgebühr bei außergerichtlicher Beratung
  • Erhöhung der Fahrtkostenpauschale und der Tages- und Abwesenheitsgelder
  • Klarstellung, dass die fiktive Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG auch bei einem privatschriftlichen Vergleich entsteht und nicht erforderlich ist, dass der Vergleich unter Mitwirkung oder auf Veranlassung des Gerichts geschlossen wird

Änderungen im GKG, FamGKG und GNotKG

Wie eingangs beschrieben steigen auch die Gerichtsgebühren – und zwar ebenfalls linear um 10 %. Entsprechende Änderungen gibt es im

  • Gerichtskostengesetz (GKG),
  • im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
  • sowie bei den Wertgebühren nach der Gebührentabelle A des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG)

Das neue KostRÄG 2025 – So optimieren Sie Ihre Gebührenabrechnung!

► Hier klicken und Teilnahme buchen.

Unsere Referentin, Rechtwirtin und Fachbuchautorin Carmen Wolf bereitet Sie in unserem Webinar „KostRÄG 2025“ bestens auf die bevorstehenden Änderungen vor und vermittelt Ihnen die entscheidenden Expertentipps für Fälle, die den Jahreswechsel 2024/2025 überspannen. Was Sie erwartet:

  1. Wertvolle Hinweise zur Anwendung der richtigen Gebührentabelle
  2. Schritt-für-Schritt-Anleitungen zu gängigen Anrechnungsvorschriften
  3. Erklärung gängiger Anrechnungsvorschriften anhand praxisnaher Beispiele
  4. Expertentipps für Fälle, die den Jahreswechsel 2024/2025 überspannen
  5. Interaktiv: Sie erhalten Gelegenheit, individuelle Fragen an die Referentin zu stellen

Alle Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung nach § 15 FAO sowie die Vortragsunterlagen inklusive.

► Hier klicken und Teilnahme buchen.

Gratis-Download: Report mit Synopse!

Alle wichtigen Änderungen der RVG Reform 2025 / des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025 praxisnah erklärt sowie in tabellarischer Gegenüberstellung schnell sichtbar gemacht!

» Hier gratis!