RVG Erhöhung 2025 nimmt die Hürde Bundestag - Jetzt "verbandelt" mit einem weiteren Gesetzesentwurf

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Das KostBRÄG 2025 ist vom Bundestag am 31.1.2025, also kurz vor den Neuwahlen, beschlossen worden. In einem letzten Kraftakt haben sich die Fraktionen der ehemaligen Ampelkoalition noch einmal zusammengerissen, um die Novelle auf den Weg zu bringen – und zwar in Form eines Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025.

Die ursprünglich zwei parallel laufenden Gesetzentwürfe zum Kostenrechtsänderungsgesetz sowie zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung wurden somit in einem Gesetz zusammengefasst.

Eine Konsequenz daraus: Im Gegensatz zum vorherigen Entwurf (KostRÄG 2025), der durch den Bundesrat nur durch Einspruch hätte verhindert werden können, ist das KostBRÄG 2025 nun aktiv zustimmungspflichtig. Damit könnte bereits eine Stimme den Unterschied ausmachen.

Die finanzielle Belastung für die Länder ist durchaus hoch und die Zusammenfassung in einem Gesetz könnte die Entscheidung erschweren.

Am 21. März wird sich der Bundesrat mit dem Gesetz befassen – wir halten Sie hier auf dem Laufenden!

Was steckt im KostBRÄG 2025?

Ziel und Inhalt des Gesetzes:

  • Das Gesetz zielt darauf ab, neben der Anwaltschaft auch Verfahrensbeistände, Betreuer, Vormünder, Verfahrenspfleger, Sprachmittler und Sachverständige höher zu vergüten
  • Im Gegenzug werden die Gerichtskosten angehoben
  • Es soll sowohl die Amtsgerichte als auch die beruflichen Betreuer von unnötigem bürokratischem Aufwand entlasten sowie die Vergütung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst anpassen
  • Auch die Vergütung der berufsmäßigen Vormünder, Verfahrens-, Umgangs-, Ergänzungs- und Nachlasspfleger soll entsprechend erhöht werden

Anpassungen und Änderungen:

  • Rechtsanwaltsvergütung: Eine Anpassung erfolgt durch eine Kombination aus linearer Erhöhung der Gebühren und strukturellen Verbesserungen. Die Betragsrahmen- und Festgebühren sollen um 9 Prozent, die Wertgebühren um 6 Prozent steigen
  • Kindschaftssachen: Die Werte in Kindschaftssachen werden auf 5.000 Euro angehoben
  • PKH-Gebühren: Die PKH-Gebühren werden weiter angeglichen
  • Gerichtskostengesetz: Es erfolgen zahlreiche Änderungen in Anlage 1 (Kostenverzeichnis), darunter Erhöhungen von Gebühren in verschiedenen Nummern, beispielsweise in Nummer 1100 (Erhöhung auf mindestens 38,00 €) und Nummer 1255 (Erhöhung auf 899,00 €)
  • Gerichtskostengesetz in Familiensachen: In § 44 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "4 000 Euro" durch die Angabe "5 000 Euro" ersetzt
  • Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz: Teil 1 der Anlage 1 wird neu gefasst, wobei Stundensätze für verschiedene Sachgebiete angepasst werden
  • Gerichtsvollzieherkostengesetz: In Nummer 100 wird in der Gebührenspalte die Angabe „11,00 €“ durch die Angabe „12,00 €“ ersetzt
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: In § 13 wird Absatz 1 Satz 1 und 2 neu gefasst, wobei sich die Gebühren bei einem Gegenstandswert bis 500 Euro auf 51,50 Euro erhöhen

Zeitplan und Inkrafttreten:

  • Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen (Termin 21.3.2025)
  • Im Falle der Zustimmung würde die Anpassung des RVG am ersten Tag des zweiten Monats nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten
  • Das Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am 1. Januar 2026 in Kraft

Evaluierung:

  • Das durch dieses Gesetz geänderte Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz ist durch das Bundesministerium der Justiz insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der festgesetzten Fallpauschalen und Stundensätze über einen Zeitraum von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten gemäß Artikel 13 Absatz 1 zu evaluieren

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