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Damit Sie auch nach dem dem 1. Januar 2021 optimal nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen, haben wir die für Sie relevanten Gebühren übersichtlich in einer Tabelle zusammengestellt:
Damit haben Sie die Gebührensätze locker im Griff. Alle Gebühren von 0,3 bis 1,6.
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