RVG Reform auf der Zielgeraden – Bundestag beschließt KostRÄG 2021

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Der Deutsche Bundestag hat am 27.11.2020 das Kostenrechtsänderungsgesetz beschlossen. Damit ist der Weg geebnet für die erste RVG Anpassung seit 2013. In den Wochen vor der Bundestagsdebatte hatte es heftige Diskussionen darüber gegeben, ob die RVG Reform wegen der Corona-Pandemie auf 2023 verschoben werden solle. Dieses Szenario scheint nun vom Tisch zu sein. Jedoch muss der Bundesrat noch im Dezember zustimmen, damit das Gesetz wie geplant am 1.1.2021 in Kraft treten kann.

Verwirrung wegen möglicher Verschiebung der RVG Reform auf 2023

Im November hatten der federführende Rechtsausschuss und der Finanzausschuss vorgeschlagen, die RVG Reform auf Januar 2023 zu verschieben. Der Grund: Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen wirtschaftlichen Belastungen der Bevölkerung.

Der Vorschlag hatte zu einer heftigen Gegenreaktion bei den Berufsverbänden geführt. So fasste der Präsident der BRAK, RAuN Dr. Ulrich Wessels, sein Unverständnis folgendermaßen zusammen:

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Pandemie als Begründung für eine erneute Verschiebung herangezogen wird. Zwei Umfragen der BRAK haben ergeben, dass die Anwaltschaft deutlich von der Pandemie betroffen ist, einerseits durch Mandatsrückgänge, andererseits durch offene Honorarforderungen. Zudem mussten wir in vielen Ländern auch die Systemrelevanz der Anwaltschaft erkämpfen. Von angemessener Berücksichtigung bei den Soforthilfen ganz zu schweigen. Nun die längst überfällige Gebührenanpassung wegen der Pandemie erneut zu vertagen, halte ich für unangemessen und untragbar. Gerade in Pandemie-Zeiten ist der Zugang zum Recht wichtiger denn je. Diesen Zugang kann nur die Anwaltschaft gewährleisten. Der Pakt für den Rechtsstaat muss gerade in Krisenzeiten unter Einbeziehung der Anwaltschaft aktiv umgesetzt werden. Eine Gebührenreform ist ein unverzichtbarer Bestandteil dieses Paktes. Die Gebühren wurden zuletzt 2013 (!) angepasst, während andere Berufsgruppen ganz selbstverständlich alle 1-2 Jahre mit einer Erhöhung rechnen dürfen. Deswegen haben wir uns gemeinsam mit dem DAV für eine Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode eingesetzt. Wir dürfen nicht übersehen, dass es sich hier um eine nur moderate und dringend notwendige Angleichung an die wirtschaftlichen Entwicklungen geht. Nicht mehr und nicht weniger!"

Die Gegenwehr der Verbände war letztlich erfolgreich. Der Vorschlag der Ausschüsse fand im Bundesrat keine Mehrheit – und auch der Bundestag hat nun Ende November mit seinem Votum für eine Umsetzung des Gesetzes zum 1.1.2021 gestimmt.

Bundesrat entscheidet am 18.12.2020

Die letzte Hürde muss die RVG Reform am 18.12.2020 nehmen. Dann steht das Gesetzesvorhaben auf der Tagesordnung des Bundesrats. Gibt es hier grünes Licht von der Länderkammer, dann kann das KostRÄG 2021 tatsächlich am 1.1.2021 in Kraft treten. Wir halten Sie auf diesen Themenseiten auf dem Laufenden.

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