Nachdem Ihr Mandant bei Rot über eine Ampel gefahren ist, hat er wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes einen Bußgeldbescheid erhalten oder ihm droht ein Fahrverbot. Er gibt aber an, sich bei Begehung des Rotlichtverstoßes am Fahrzeug, das zunächst vor ihm an der Ampel gewartet hatte, orientiert zu haben - hier können Sie den Mitzieheffekt gegen den Vorwurf, dass der Rotlichtverstoß qualifizierter Weise begangen worden ist, einwenden. Auf dieser Seite haben wir für Sie zusammengefasst, was die Rechtssprechung unter dem Mitzieheffekt beim Rotlichtverstoß versteht und wie Sie dies für ihre Vorgehensweise nutzen.
Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorgeworfen. Der Mandant gibt noch an, dass ein Vordermann und er an der roten LZA gestanden hätten. Nach einiger Zeit, die er jetzt nicht mehr so ganz nachvollziehen könne, sei der Vordermann dann losgefahren. Er hätte den ersten Gang eingelegt und sei ganz normal hinterhergefahren. Plötzlich, als er in die Kreuzung hineinfuhr, habe es geblitzt, obwohl es doch "Grün" gewesen sein müsse. Jedenfalls habe es beim Losfahren des Vordermannes nicht geblitzt. Sie legen Einspruch ein und bitten um Akteneinsicht. Aus der Bußgeldakte lässt sich nichts Entgegenstehendes entnehmen. Im Gegenteil, auf dem ersten Messfoto ist noch das Fahrzeug des Vordermannes zu erahnen. Eine Nachfrage bei der Bußgeldstelle ergibt, dass ein Bußgeldverfahren gegen einen anderen Fahrzeugführer in dem betreffenden Zeitraum nicht eingeleitet worden war.
Dieser Fall veranschaulicht den Mitzieheffekt beim Rotlichtverstoß - die ausführliche Lösungsskizze mit Hinweisen auf die wichtigste Rechtssprechung und ein Antragsmuster enthalten alle notwendigen Informationen, um in solchen Fällen erfolgreich gegen das Bußgeld vorzugehen.
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Der Mitzieheffekt beim Rotlichtverstoß ist ein Fall des sogenannten Augenblickversagens.
Für den Verteidiger ist die Kenntnis der Rechtsprechung zum sogenannten Augenblicksversagen von Bedeutung, damit er den Mandanten nicht nur sachgerecht verteidigen, sondern die Verteidigung auch zielführend vorbereiten kann. Ohne das Hintergrundwissen zu den rechtlichen Voraussetzungen, die an das Augenblicksversagen von den Obergerichten gestellt werden, wird der Verteidiger auch kaum in der Lage sein, den Sachverhalt vom Mandanten umfassend zu erfragen.
Welche Voraussetzungen die Rechtssprechung an das Augenblicksversagen stellt, ist auch von Bedeutung, wenn Sie einen Mitzieheffekt bei einem Rotlichtverstoß geltend machen. Alles, was Sie darüber wissen müssen, ist in dieser hilfreichen Einleitung zusammengefasst.
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Leitsatz: Verlässt sich ein Kraftfahrzeugführer bei der Annäherung an eine Lichtzeichenanlage auf das Verhalten bzw. die Einschätzung seines Vordermanns und überfährt er deshalb das schon mehr als eine Sekunde andauernde Rotlicht, so handelt es sich nicht um ein bloßes Augenblicksversagen, sondern um eine gravierende Pflichtverletzung, die die Verhängung eines Fahrverbots rechtfertigt.
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