Für das Verkehrsstrafrecht sind einige Register von zentraler Bedeutung. Auf dieser Seite haben wir alles zu Registereinträgen und Tilgungsfristen zusammengestellt, was Anwälte für die Beratung und Verteidigung im Verkehrsstrafrecht wissen müssen!
Beachten Sie auch unsere Unterseiten, in denen wir näher auf die einzelnen Register eingehen - inklusive Hinweise auf die einschlägige Rechtsprechung!
Zu den für das Verkehrsstrafrecht zentralen Registern zählen beispielsweise das Bundeszentralregister (BZR) mit dem ihm zugehörigen Erziehungsregister. Aber gerade auch das Fahreignungsregister (FAER) ist für den im Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer von zentraler Bedeutung. Des Weiteren können das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR), das Zentrale und örtliche Fahrerlaubnisregister (ZFER), das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) und auch das Fahrtenschreiberkartenregister (FKR) eine Rolle spielen und sind daher im Rahmen einer guten Beratung Ihres Mandanten ebenfalls in den Blick zu nehmen.
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In unserem Praxisleitfaden "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen, Fahreignung" haben wir zu allen relevanten Registern im Bereich des Verkehrsstrafrechts Übersichten für Sie zusammengestellt!
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Hier haben wir für Sie als Anwälte zwei besonders häufige Situationen aus der Verteidigungspraxis aufgearbeitet: 1. die Frage nach der Löschung einer Eintragung nach Ablauf der Überliegefrist aufgrund absoluten Verwertungsverbots und 2. die Frage nach der absehbare Eintritt der Tilgungsreife von Eintragungen. Für beide Situationen haben wir für Sie hier Verteidigungsansätze und praktische Muster zusammengestellt!
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