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Selbstbestimmung statt Paternalismus? Am 1.1.2023 tritt die größte Reform des Kindschafts-, Vormundschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrechts seit dem Bestehen des BGB in Kraft. Das Betreuungsrecht ist dann Leitmaterie, dabei soll das Gebot größtmöglicher Selbstbestimmung und Autonomie von Menschen mit Behinderungen verwirklicht werden.
Die zahlreichen Änderungen betreffen Betreuer, Betreuungsvereine, Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichte. Im vorliegenden Spezialreport führt Sie der ausgewiesene Experte für das Betreuungsrecht, Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, kompetent durch die neuen rechtlichen Bestimmungen mit ihren Auswirkungen in der Praxis.
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