Sie sollten unmittelbar nach der Aufnahme eines verkehrsstrafrechtlichen Mandats nach dem Bestehen eines Rechtsschutzversicherungsvertrags fragen und sich eine Kopie des Versicherungsscheins und nach Möglichkeit der für den Vertrag gültigen allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) aushändigen lassen.
Im Regelfall werden Sie nach Überprüfung der Versicherungsunterlagen für den Mandanten eine allgemeine Deckungsanfrage beim Versicherer durchführen.
In Sonderkonstellationen, in denen die Leistung der Rechtsschutzversicherung zweifelhaft scheint, müssen Sie hier besonnen vorgehen. Auf dieser Seite haben wir für Sie die besten Vorgehensweisen für verschiedene Konstellationen rund um Verkehrsstraftaten zusammengestellt. Am Ende der Seite finden Sie außerdem praktische Muster für Deckungsanfragen für die verschiedenen Fälle!
Der Mandant erscheint in der Kanzlei mit einer polizeilichen Vorladung, aus der sich Vorwurf einer Verkehrsstraftat ableitet. Im Schreiben zur polizeilichen Anhörung findet sich nur der Hinweis auf den Tatvorwurf, keine Ausführungen, ob diese vorsätzlich fahrlässig begangen sein soll. Aus den Unterlagen des Mandanten ergibt sich, dass dieser einen Versicherungsvertrag mit einem Rechtsschutzversicherer abgeschlossen hat und der Tatzeitpunkt in versicherter Zeit liegt. Der Mandant hat den Versicherungsschutz als Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige gem. § 26 ARB abgeschlossen.
Was sollten Sie als Verteidiger in der konkreten Situation hinsichtlich der Absicherung der Kosten der strafrechtlichen Verteidigung unternehmen?
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Praxisrelevant wird die Frage nach Leistungen der Rechtsschutzversicherung bei Anordnung einer MPU, wenn Ihrem Mandanten ansonsten die Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Rechtsschutzversicherer wenden dann häufig ein, dass hier Rechtsschutz mangels einer belastenden Maßnahme (noch) nicht zu gewähren ist, sondern erst, wenn eine Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt ist.
Wie Sie als Anwalt in dieser Situation vorgehen sollten, lesen Sie in unserem Fachbeitrag - anschaulich erläutert mit einem praxisnahen Beispielsfall!
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Aufgrund der besonderen Ausgestaltung des Strafrechtsschutzes in verkehrsrechtlichen und nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten kommt es in der Praxis häufig vor, dass Ihrem Mandanten neben der Verkehrsstraftat die Begehung weiterer Straftaten vorgeworfen wird. In dieser Konstellation kann es vorkommen, dass die Vorwürfe nur teilweise von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden. In diesem Fall hat der Rechtsschutzversicherer anteilige Deckung zu gewähren.
Hinsichtlich der Frage, wie diese anteilige Deckung zu gewähren ist, gibt es in der Rechtsprechung grundsätzlich zwei unterschiedliche Ansätze. Wie sich diese auf Ihre Verteidigung auswirken und wie Sie in einer solchen Konstellation am besten vorgehen, lesen Sie in unserem Praxisleitfaden - samt anschaulichem Beispielsfall und praktischer Muster!
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Nutzen Sie für Ihre allgemeine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung Ihres Mandanten bzgl. der Verteidigung in einer Verkehrsstraftat dieses Muster. Einfach downloaden und mit Ihrem Textverarbeitungsprogramm ausfüllen!
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Zwar verweigern Rechtsschutzversicherer bei nur drohender Fahrerlaubnisentziehung nach Begehung einer Verkehrsstraftat oftmals die Leistung. Dennoch empfiehlt es sich nach praktischer Erfahrung, eine Deckungsanfrage beim Rechtsschutzversicherer durchzuführen, da es trotz regelmäßig gleichlautender Klauseln im Bedingungswerk (ARB) zu positiven Leistungsentscheidungen der Versicherer kommt.
Nutzen Sie dafür unser Musterschreiben, das auf diesen Fall (Anordnung einer MPU und drohende Fahrerlaubnisentziehung nach Begeung einer Verkehrsstraftat) zugeschnitten ist!
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Sind gegen Ihren Mandanten im Rahmen eines Verkehrsunfallgeschehens verschiedene Strafvorwürfe eröffnet, die nur teilweise unter Versicherungsschutz stehen, sollten Sie als Anwalt gegenüber dem Versicherer ist eine Deckungsanfrage stellen und hinsichtlich der Delikte eine (vorläufige) Gewichtung der Bedeutung der Schuldvorwürfe vornehmen.
Orientieren Sie sich dabei an unserem Musterschreiben!
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