In der Verteidigung wegen einer Verkehrsstraftat entstehen Ihnen grundsätzlich Gebührenansprüche nach dem RVG oder einer Vergütungsvereinbarung gem. § 49b BRAO bzw. § 3a RVG. Je nach Verfahrensstand und Verfahrenslauf entstehen hierbei zu Lasten des Mandanten selbstverständlich erhebliche Aufwendungen der Vergütung. Für den Mandanten ist daher die Frage von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, ob und inwieweit die oftmals vorhandene Rechtsschutzversicherung diese Kosten abdeckt.
Auf dieser Seite haben wir für Sie zusammengestellt, welche praktische Relevanz die Rechtsschutzversicherung Ihres Mandanten für Ihre Verteidigungspraxis hat - insbesondere, wie Sie Ihr Honorar bzw. Ihre Vergütung sichern!
Für Sie als Verteidiger ergibt sich die Relevanz der Rechtsschutzversicherung Ihres Mandanten bei der Verteidigung im Zusammenhang mit einer Verkehrsstraftat insbesondere daraus, dass Sie bei entsprechender Deckung durch einen Rechtsschutzversicherer einen solventen Ansprechpartner haben, mit dem die Vergütung und insbesondere die Vergütungsansprüche abgewickelt werden können.
Lesen Sie mehr dazu in unserem Praxisleitfaden!
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Für die Mandantenpraxis relevant wird die Frage nach Leistungen der Rechtsschutzversicherung bei Anordnung einer MPU, wenn Ihrem Mandanten nach Begehrung der Verkehrsstraftat ansonsten die Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Rechtsschutzversicherer wenden dann häufig ein, dass hier Rechtsschutz mangels einer belastenden Maßnahme (noch) nicht zu gewähren ist, sondern erst, wenn eine Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt ist.
Wie Sie als Anwalt in dieser Situation vorgehen sollten, um Ihre Vergütung in diesem Fall zu sichern, lesen Sie in unserem Fachbeitrag - anschaulich erläutert mit einem praxisnahen Beispielsfall!
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Es empfiehlt sich, Ihrem Mandanten unmittelbar und schriftlich mitzuteilen, dass Ihre Tätigkeit im Rahmen des MPU-Verfahrens regelmäßig nicht rechtsschutzversichert sind, und ihn auf die Kosten für Ihre Vergütung hinzuweisen.
Nutzen Sie dafür unser praktisches Musterschreiben, das Sie hier downloaden können!
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Aufgrund der besonderen Ausgestaltung des Strafrechtsschutzes in verkehrsrechtlichen und nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten kommt es in der Praxis häufig vor, dass Ihrem Mandanten neben der Verkehrsstraftat die Begehung weiterer Straftaten vorgeworfen wird. In dieser Konstellation kann es vorkommen, dass die Vorwürfe nur teilweise von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden.
In unserem Praxisleitfaden lesen Sie, was das für die Absicherung Ihrer Vergütung bedeutet - samt anschaulichem Beispielsfall und praktischer Muster!
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Zur Sicherstellung Ihrer Verkütung im verkehrsstrafrechtlichen Mandat sollte dem Mandanten beim Aufeinandertreffen von versicherten und nicht versicherten Vorwürfen unmittelbar ein entsprechender Hinweis erteilt und vom Mandanten selbst ein auskömmlicher Vorschuss nach den Kriterien des § 9 RVG einverlangt werden.
Unser Musterschreiben, das Sie hier downloaden können, enthält bereits alle wichtigen Hinweise an Ihren Mandanten inklusive Aufforderung zum Zahlen des Vorschusses!
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