Zwischenrechtsbehelf nach § 238 Abs. 2 StPO: Infos, Praxistipps, Muster und mehr für Anwälte

Der Zwischenrechtsbehelf nach § 238 Abs. 2 StPO ist für Sie als Verteidiger das entscheidende Rechtsmittel, um die häufig drohende Rügepräklusion sicher zu verhindern. Insofern sollten Sie sowohl wissen, in welchen Fällen das Einlegen des Zwischenrechtsbehelfs zwingend erforderlich ist als auch, wie Sie dabei konkret vorgehen und was Sie alles beachten müssen. Auf folgender Themenseite über den Zwischenrechtsbehelf nach § 238 Abs. 2 StPO finden Sie nicht nur alle relevanten Informationen wie z.B. über den Anwendungsbereich des Zwischenrechtsbehelfs, sondern auch zahlreiche praxisnahe Beispielsfälle mit Lösung. Unser Ziel ist es, theoretisches Wissen über den Zwischenrechtsbehelf zu vermitteln und Ihnen gleichzeitig zu zeigen, wie Sie in Ihrem konkreten Fall davon effektiv profitieren können. Deshalb stellen wir Ihnen wertvolle prozesstaktische Hinweise und Praxistipps sowie Arbeitshilfen (Musterbeanstandungen) zur Verfügung. Alles, was Sie für ein erfolgreiches Mandat brauchen ist hier für Sie aufbereitet, lesen Sie deshalb unbedingt bis zum Schluss.

 

Der sachliche Anwendungsbereich des Zwischenrechtsbehelfs nach § 238 Abs. 2 StPO – das müssen Sie wissen

Welche Maßnahmen können mithilfe des Zwischenrechtsbehelfs nach § 238 Abs. 2 StPO beanstandet werden? Können Sie mit dem Zwischenrechtsbehelf auch gegen ein Unterlassen des Vorsitzenden vorgehen? In welchen Fällen findet der Zwischenrechtsbehelf nach § 238 Abs. 2 StPO keine Anwendung, weil es eine speziellere Rechtsgrundlage gibt? Alles, was Sie als Anwalt über den sachlichen Anwendungsbereich des Zwischenrechtsbehelfs nach § 238 Abs. 2 StPO wissen müssen, finden Sie in unserem ausführlichen Fachbeitrag, wenn Sie hier klicken.

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Zwischenrechtsbehelf nach § 238 Abs. 2 StPO: Das ist der personelle Anwendungsbereich

Vorsitzender eines Schöffensgerichts, Einzelrichter und weitere: Auf wen erstreckt sich der personelle Anwendungsbereich des Zwischenrechtsbehelfs nach § 238 Abs. 2 StPO? Hier finden Sie die Antwort.

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Einlegung des Zwischenrechtsbehelfs nach § 238 Abs. 2 StPO: So vermeiden Sie Fehler und gehen erfolgreich vor!

Wie genau gehen Sie beim Zwischenrechtsbehelfs vor, zu welchem Zeitpunkt ist eine Einlegung für Ihren Mandanten am besten und was müssen Sie formell beachten? Wie Sie die Beanstandung begründen, ob Sie beim Zwischenrechtsbehelf Form und Frist berücksichtigen müssen, wie die gerichtliche Entscheidung ergeht und was die Rechtsfolgen sind: alle Informationen über die Einlegung des Zwischenrechtsbehelfs bietet Ihnen unser Fachbeitrag auf einen Blick. Mit den zahlreich enthaltenen wertvollen prozesstaktischen Hinweisen und Praxistipps unterlaufen Ihnen bei der Einlegung des Zwischenrechtsbehelfs keine Fehler und Sie vertreten Ihren Mandanten optimal. Klicken Sie hier!

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Ist die Einlegung eines Zwischenrechtsbehelfs in Ihrem konkreten Fall überhaupt zwingend erforderlich? Die Prozesssituationen ohne Rügeobliegenheit auf einen Blick

Unser Fachbeitrag enthält eine präzise Auflistung von Prozesssituationen, die mit dem Zwischenrechtsbehelf nach § 238 Abs. 2 StPO zwar beanstandet werden können, aber nicht beanstandet werden müssen, um die Rügemöglichkeit aufrecht zu erhalten. So wissen Sie immer Bescheid, ob in Ihrem konkreten Fall ein Zwischenrechtsbehelf nach § 238 Abs. 2 StPO überhaupt zwingend nötig ist oder nicht. Lesen Sie weiter.

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Nichtannahme von Beweisanträgen: So legen Sie effektiv einen Zwischenrechtsbehelf nach § 238 Abs. 2 StPO ein! (Beispielsfall mit Lösung und Musterbeanstandung)

Bis zu welchem Zeitpunkt können Sie den Zwischenrechtsbehelf nach § 238 Abs. 2 StPO einlegen, wenn der Vorsitzende Ihren Beweisantrag nicht annimmt und wie gehen Sie hiergegen ideal vor? Unser praxisnaher Beispielsfall mit Lösung gibt Ihnen präzise Auskunft und prozesstaktische Hinweise. Außerdem finden Sie hier einen Musterantrag für den Zwischenrechtsbehelf nach § 238 Abs. 2 StPO, der Ihnen zur zeitsparenden und erfolgreichen Einlegung des Zwischenrechtsbehelfs verhilft. Klicken Sie hier!

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Mit dem Zwischenrechtsbehelf erfolgreich gegen eine unangemessen kurze Frist zur Stellung von Beweisanträgen vorgehen – das müssen Sie beachten! (Beispielsfall mit Lösung und Musterbeanstandung)

Ihnen wurde nach Ihrer Einschätzung eine unangemessen kurze Frist zur Stellung von Beweisanträgen gesetzt? Wann tatsächlich eine unangemessen kurze Frist vorliegt und wie Sie jetzt vorgehen sollten, erfahren Sie in unserem Beispielsfall mit Lösung. Außerdem finden Sie neben relevanten Infos und prozesstaktischen Hinweisen auch einen Musterantrag für eine Beanstandung durch den Zwischenrechtsbehelf nach § 238 Abs. 2 StPO, mit dem Sie wertvolle Zeit sparen. Jetzt hier klicken!

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Achtung: drohende Rügepräklusion! Der Zwischenrechtsbehelf nach § 238 Abs. 2 StPO beim Unterbleiben eines angeordneten Selbstleseverfahrens (Beispielsfall mit Lösung und Musterbeanstandung)

Sowohl bezüglich Art und Weise der Durchführung als auch hinsichtlich der Anordnung des Selbstleseverfahrens ist der Zwischenrechtsbehelf nach § 238 Abs.2 StPO für Sie von fundamentaler Wichtigkeit, um die Revisionsrüge zu erhalten. Aufgrund dieser immensen Bedeutung für Sie und Ihren Mandanten finden Sie in unserem Beispielsfall mit Lösung alles, was Sie über den Zwischenrechtsbehelf beim Unterbleiben eines angeordneten Selbstleseverfahrens wissen müssen. Unser Beitrag beinhaltet für Sie zudem effektive prozesstaktische Hinweise sowie ein Muster für die Einlegung des Zwischenrechtsbehelfs nach § 238 Abs. 2 StPO, um Ihren Arbeitsalltag zu erleichtern.

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Wie Sie Ihre Mandanten bei Fahrerflucht erfolgreich verteidigen können, zeigt Ihnen unser Autor und Fachwanwalt für Verkehrsrecht Christian Sitter im vorliegenden Spezialreport.

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