Sie haben diese Seite geöffnet, um sich als Anwalt fundiert über Pflichtverteidiger und deren Beiordnung zu informieren? Wurden Sie vielleicht sogar kurzfristig vom Gericht zum Pflichtverteidiger bestellt und sind jetzt auf der Suche nach Handlungsempfehlungen? Dann sind Sie hier absolut richtig. Die folgende Themenseite bietet Ihnen als Anwalt rund um das Thema Pflichtverteidiger alle Information, Handlungsempfehlungen, Praxistipps und Muster, die Sie brauchen, um Ihren Mandanten optimal zu vertreten.
Zur Wahrung des Konfrontationsrechts eines Angeklagten, der (noch) keinen Verteidiger hat, ist nach der StPO die Beiordnung eines Pflichtverteidigers erforderlich. Wann ist ansonsten die Beiordnung eines Pflichtverteidigers geboten? Was müssen Sie besonders beachten, wenn Sie als Pflichtverteidiger beigeordnet werden? Unser Fachbeitrag verschafft Ihnen das erforderliche Wissen über die Beiordnung des Pflichtverteidigers.
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Erfahren Sie erst so spät von Ihrer Beiordnung als Pflichtverteidiger, dass Sie keine ausreichende Gelegenheit mehr haben, den Sachverhalt mit Ihrem Mandanten zu besprechen und sich entsprechend vorzubereiten? Dann verlieren Sie keine Zeit! Mit nur einem Klick gelangen Sie hier zu unserem effektiven Musterantrag auf Akteneinsicht und Terminsverlegung.
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Ist auch für einen vom Gericht beigeordneten Pflichtverteidiger eine Vollmacht erforderlich? Ist die Ihnen zuvor als Wahlverteidiger erteilte Vollmacht auch mit Ihrer Beiordnung zum Pflichtverteidiger noch wirksam oder erlischt diese? Alle Informationen rund um die Vollmacht bei der Beiordnung zum Pflichtverteidiger finden Sie zuverlässig und kompakt in unserem Fachbeitrag. Klicken Sie hier!
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