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Spezialreport Strengere Nachweispflichten für Arbeitgeber

Das gilt für Arbeitsverträge ab dem 01.08.2022

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152, das bereits am 01.08.2022 in Kraft tritt, führt zu weitreichenden Änderungen im Nachweisgesetz, die künftig bei der Ausgestaltung der Arbeitsverträge zu beachten sind. Besonders gravierend ist die Regelung, wonach ein Verstoß gegen das Nachweisgesetz als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 € für jeden Verstoß geahndet werden kann.

Für Arbeitgeber besteht daher dringender Handlungsbedarf bei der Ausformulierung neuer Arbeitsverträge. Wie das in der Praxis genau aussieht und welche Handlungsempfehlungen Sie Ihren Mandanten nun geben können, erfahren Sie im vorliegenden Report unseres Autors und Experten für Arbeitsrecht Prof. Dr. Joachim Weyand.

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