Welche Einkünfte bilden das unterhaltsrelevante Einkommen?

Das unterhaltsrelevante Einkommen besteht aus eheprägenden Einkünften und Verbindlichkeiten. Zur Bestimmung der eheprägenden Einkünfte sind alle Einkünfte der Eheleute, gleich welcher Art sie sind und aus welchem Anlass sie zufließen, mit einzubeziehen, sofern sie zur Deckung des Lebensbedarfs zur Verfügung stehen. Hier haben wir für Sie zusammengestellt, was Sie als Anwalt wissen müssen, um zu beurteilen, ob eine Einkommensposition unterhaltsrelevant ist. Und wenn Sie Auskunft über das unterhaltsrelevante Einkommen des Unterhaltsschuldners benötigen, finden Sie dazu hier den passenden Antrag!

Das unterhaltsrelevante Einkommen und alles, was sonst für den nachehelichen Unterhalt von Bedeutung ist! (Einführung)

Ihr Mandant hat eine Überstundenbezahlung, Abfindung, Wohnvorteile oder Kapitaleinkünfte erhalten, und möchte wissen, ob er daraus Unterhalt schuldet? Für diese und viele weitere Einkommenspositionen wird in dieser Einführung zum nachehelichen Unterhalt dargestellt, unter welchen Voraussetzungen es sich nach der Rechtsprechung um unterhaltsrelevante Einkünfte handelt. Ob Sie sich eine Frage zum unterhaltsrelevanten Einkommen stellen oder eine Einzelheit zum Betreuungsunterhalt wissen müssen: Hier findet sich auf jede Frage zur Unterhaltsberechnung eine ausführliche Antwort!

Mehr erfahren

So stellen Sie den Stufenantrag auf Kindesunterhalt! (Muster)

Verlangen Sie Auskunft über das Einkommen, beantragen Sie erfolgreich den Kindesunterhalt und erleichtern Sie sich dabei die Arbeit - mit diesem Musterantrag!

Mehr erfahren

Nutzen Sie unser Muster für Ihren Antrag nach § 235 Abs. 2 FamFG! (Muster)

Mit diesem praktischen Muster beantragen Sie Auskunft über die Einkünfte des Unterhaltsschuldners beim Kindesunterhalt.

Mehr erfahren

OLG Köln - Beschluss vom 10.08.2017: Rentenleistungen nach dem HIVHG sind unterhaltsrelevantes Einkommen

Anders als Rentenleistungen nach dem ConterganStiftG sind Rentenleistungen nach dem HIVHG bei der Ermittlung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen, weil diese Leistungen auch der Versorgung der Angehörigen dienen.

Mehr erfahren

BGH - Beschluss vom 22.10.2014: Für die Auskunft über das unterhaltsrelevante Einkommen gemäß § 1605 BGB genügt die Zusendung zusammenhangsloser Belege nicht

Leitsatz: Teilauskünfte eines Ehegatten über seine unterhaltsrechtlich relevanten Einkünfte führen nicht zu einer teilweisen Erfüllung des Auskunftsanspruchs aus § 1605 BGB, solange nicht auch die übrigen Teilauskünfte nebst einer Erklärung des Auskunftsschuldners vorliegen, dass diese in ihrer Gesamtheit den Auskunftsanspruch vollständig erfüllen sollen.

Mehr erfahren

Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO.

Die Berechnung von Unterhaltsansprüchen ist komplex, fehleranfällig und zeitintensiv. In diesem Seminar lernen Sie anhand konkreter Fälle, welche Problemfälle in der Praxis regelmäßig auftreten und wie sie zu lösen sind.

» Jetzt hier anmelden!

20 tückische Fehler im Unterhaltsrecht

Das Unterhaltsrecht ist voller Stolpersteine – mit oft drastischen Konsequenzen für Mandanten. Mit unserer Broschüre „20 tückische Fehler im Unterhaltsrecht“ setzen Sie die Unterhaltsansprüche Ihrer Mandanten durch!

» Hier kostenlos herunterladen!

Empfehlungen der Redaktion

 

Die smarte Lösung – auch für Apple-Betriebssysteme (Mac-OS)!

Mit dem übersichtlichen Berechnungsprogramm erledigen Sie Ihre familienrechtlichen Berechnungen schnell und rechtssicher.

23,32 € mtl. zzgl. USt
 

Das Online-Portal für Anwälte im Familienrecht. Fachinformationen, Rechtsprechungsdatenbank, Arbeitshilfen und Berechnungsprogramm für Unterhalt; alles an einem Ort!

49,95 € mtl. zzgl. USt