Hauptfall der Gewährleistungsrechte: Was Sie zur Mietminderung wissen müssen!

Die Mietminderung stellt den Hauptfall der Gewährleistungsrechte im Mietrecht dar und das nicht ohne Grund: Auch im Rahmen der Corona-Pandemie stellen sich vielfältige Fragen zur Mietminderung. Hier finden Sie als Anwalt Antworten.

Die Mietminderung im Überblick

Der Hauptfall der Gewährleistungsrechte des Mieters ist die Mietminderung. Nach § 536 Abs. 1 BGB kann die grundsätzlich bestehende Mietzahlungspflicht eingeschränkt oder ganz aufgehoben sein, wenn die Mietsache unmittelbar mit einem Mangel behaftet ist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt. Hier erhalten Sie als Anwalt alle allgemeinen Informationen zu den Voraussetzungen der Mietminderung, möglichen Besonderheiten, der Minderungsquote sowie dem Zeitpunkt der Geltendmachung. Damit sind Sie bestens informiert!

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Was Gewerberaummieter zur Mietminderung jetzt wissen müssen!

Können Umsatzeinbußen einen Mangel darstellen, der zur Minderung berechtigt? Wie sieht es mit der Anordnung der Betriebseinstellung aus? Die mietrechtlichen Neuregelungen aus dem Jahre 2022 sind Reaktion auf die vielfältigen coronabedingten mietrechtlichen Fragestellungen. Hier erhalten Sie als Anwalt Antworten zur coronabedingten Mietminderung sowie einen Überblick über die neue Rechtsprechung.

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Umfang der Mietminderung: Minderungsquoten von 0 bis 100%

Unsere Minderungsquoten-Tabelle bietet Ihnen als Anwalt eine umfangreiche Übersicht über die konkreten Minderungsquoten für bestimmte Mietmängel. Diese Quoten haben Gerichte in der Vergangenheit für angemessen erachtet. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick!

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Muster: Beispielhafte Korrespondenz im Hinblick auf die Mietminderung

Hier erhalten Sie ein hilfreiches Muster zur beispielhaften Korrespondenz im Hinblick auf die Mietminderung sowie weiterer mietrechtlicher Gewährleistungsrrechte, das Ihnen wertvolle Zeit ersparen wird. So könnte ein Schreiben des Mieters an den Vermieter bzgl. der Mietminderung konkret aussehen.

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Mietminderung: Wann liegen relevante Mängel vor?

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 18.04.2023 (2 U 43/22) über zahlreiche mögliche Mietmängel in einem gemischt genutzten Haus entschieden. Gründe für eine Mietminderung können demnach Bauarbeiten in der Nachbarschaft sein. Abgestellte Gegenstände von Mitbewohnern und Küchengerüche stufte das Gericht hingegen als sozialadäquat ein. Auch dass der Vermieter sich im Hof nackt sonne, sei kein Minderungsgrund. Hier erfahren Sie mehr. 

 

Mietminderung bei Baulärm auch in der Großstadt

Erheblicher Baulärm kann zur Mietminderung berechtigen. Eine Minderung ist auch in Großstädten nicht deshalb von vornherein ausgeschlossen, weil Baulärm dort regelmäßig hinzunehmen wäre. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 01.02.2018 (472 C 18927/16) entschieden. Das Gericht hielt im Streitfall in zwei unterschiedlichen Bauphasen jeweils eine Minderung der Bruttomiete von 30 % bzw. 25 % pro Monat für angemessen. Hier erfahren Sie mehr.

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