Letztes Wort des Angeklagten im Strafverfahren aus Sicht des Verteidigers

Der Angeklagte hat nach den Schlussvorträgen und vor der Urteilsfindung das Recht auf das letzte Wort, in dem er Gelegenheit erhält, etwas zu seiner Person oder zur Sache vorzutragen, ein Geständnis abzulegen oder sich zu entschuldigen. Das Recht des letzten Wortes des Angeklagten ist in § 258 Abs. 2, 2. HS StPO verankert und sichert den Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör und seine Stellung als Subjekt des Verfahrens.

Auf dieser Seite erfahren Sie kompakt und zuverlässig alles, was Sie für die bestmögliche Verteidigung Ihres Mandanten über das letzte Wort des Angeklagten wissen müssen. Hier finden Sie u.a. zahlreiche praxisnahe Beispielsfälle mit Lösung, prozessuale Hinweise und effektive Arbeitshilfen in Form von Beanstandungsmustern, um Ihnen den Arbeitsalltag zu erleichtern. Lesen Sie weiter!

 

Das letzte Wort des Angeklagten: Ein Überblick

Unabhängig davon, wie der Angeklagte sich zuvor in der Hauptverhandlung verhalten hat (Geständnis/Schweigen/Plädoyer etc.), steht ihm gem. § 258 Abs. 2, 2. HS StPO das Recht zu, vor der Urteilsberatung als Letzter das Wort an das Gericht zu richten, sog. letztes Wort des Angeklagten. 

Was kann Gegenstand des letzten Wortes des Angeklagten sein? Unter welchen Voraussetzungen kann das letzte Wort entzogen werden? Gibt es eine Heilungsmöglichkeit durch Nachholung des letzten Wortes nach dem Beenden der Hauptverhandlung? Was ist ein zweites letztes Wort? Unser Fachbeitrag enthält alle nötigen Informationen und praktische Hinweise und bietet Ihnen als Anwalt einen raschen und zuverlässigen Überblick. Klicken Sie hier!

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Vorsitzender untersagt das Benutzen von Aufzeichnungen im Rahmen des letzten Wortes? So gehen Sie vor! (Beispielsfall mit Lösung und Muster für Beanstandung)

Stellen Sie sich folgenden Sachverhalt vor: Nachdem Sie Ihren Schlussvortrag beendet haben, wird Ihrer Mandantin das letzte Wort erteilt. Sie hat für ihr letztes Wort Aufzeichnungen gefertigt, die sie zum Vorlesen benutzen möchte, allerdings untersagt der Vorsitzende Ihrer Mandantin das Vorlesen ihrer Ausführungen. Ihre Mandantin äußert sich daraufhin nur noch bruchstückhaft. Nach Zurückziehen des Gerichts zur Urteilsberatung verkündet dieses eine mehrjährige Freiheitsstrafe gegen Ihre Mandantin. Was hätten Sie als Verteidiger tun können?

Unser Beispielsfall mit Musterlösung klärt Sie sicher über das Benutzen von Aufzeichnungen im Rahmen des letzten Wortes auf und gibt Ihnen wertvolle prozesstaktische Hinweise. Um das Fundament für eine erfolgreiche Revisionsrüge zu bauen erfahren Sie, in welchen Fällen eine Beanstandung sinnvoll ist. Mit unserem Beanstandungsmuster bei Verbot der Verlesung des letzten Wortes sparen Sie wertvolle Zeit! So beraten und vertreten Sie Ihren Mandanten effektiv und erfolgreich.

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Dem Angeklagten wird das letzte Wort entzogen – so schützen Sie Ihren Mandanten effektiv! (Beispielsfall mit Lösung und Beanstandungsmuster)

Stellen Sie sich vor: Ihre Mandatin macht in ihrem letzten Wort ausführliche Ausführungen über ihren Lebenslauf und insb. über ihre schlimmen Kindheitserfahrungen. Nach entsprechender Androhung entzieht der Vorsitzende ihr das Wort. Wie gehen Sie nun vor?

Hier finden Sie nicht nur einen Kurzüberblick über den Entzug des letzten Wortes sondern auch die Lösung des geschilderten Beispielsfalls mitsamt prozesstaktischer Hinweise. Außerdem werden Sie hier fündig, wenn Sie ein Muster für die Beanstandung bei Beschränkung bzw. Entzug des letzten Wortes suchen!

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Wann ist eine Unterbrechung des letzten Wortes durch den Vorsitzenden zulässig? (Beispielsfall mit Lösung und Beanstandungsmuster)

Der Vorsitzende darf den Angeklagten nur in sehr engen Grenzen während des letzten Wortes unterbrechen. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte eine Beanstandung auch dann erfolgen, wenn eine Unterbrechung der Nichtgewährung des letzten Wortes gleichkommt und eine Beanstandung gem. § 238 Abs. 2 StPO nicht erforderlich ist.

Hier finden Sie alles, was Sie über die Unterbrechung des letzten Wortes durch den Vorsitzenden wissen müssen: einen praxisnahen Beispielsfall mit Lösung sowie ein Muster für die Beanstandung bei Unterbrechung des letzten Wortes. So können Sie Ihren Mandanten optimal vertreten und sparen wertvolle Zeit!

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Recht des Angeklagten auf das letzte Wort trotz vorheriger zeitweiliger Abwesenheit in der Hauptverhandlung

Auch, wenn der Angeklagte während der vorausgegangenen Hauptverhandlung zeitweilig nicht anwesend war, hat er einen Anspruch darauf, dass ihm das letzte Wort erteilt wird. Insbesondere kommt es durch die zwischenzeitliche Abwesenheit nicht zu einer Verwirkung des Rechts auf das letzte Wort. Wie Sie als Verteidiger prozesstaktisch vorgehen sollten, wenn Ihrem Mandanten trotzdem nicht das letzte Wort erteilt wird und ob eine Beanstandung nötig ist, erfahren Sie neben zahlreichen weiteren relevanten Informationen praxisnah und kompakt in unserem Fachbeitrag. Klicken Sie hier!

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