Die außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung, bei welcher die Kündigungsfrist einer ordentlichen Kündigung nicht eingehalten oder bei der ein nicht ordentlich kündbares Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Auf dieser Seite finden Sie explizit für Sie als Rechtsanwalt zusammengestellte Fachbeiträge zur außerordentlichen Kündigung.
Gemäß § 626 BGB können Dienstverhältnisse - und damit auch Arbeitsverhältnisse - von beiden Vertragspartnern außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die außerordentliche Kündigung bedarf gem. § 623 BGB der Schriftform. Dies gilt für Kündigungen beider Vertragsparteien. Die Angabe des Kündigungsgrunds ist zur Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung nicht erforderlich [...]
Lesen Sie in diesem Fachbeitrag alles Grundlegende zur außerordentlichen Kündigung.
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Die außerordentliche Kündigung kann sowohl zur endgültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Beendigungskündigung) als auch zur Änderung der vertraglichen Arbeitsbedingungen (Änderungskündigung) ausgesprochen werden. Sie kann als fristlose Kündigung mit sofortiger Wirkung, aber auch mit Wirkung auf einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt (Kündigung mit Auslauffrist) erklärt werden. [...]
Erfahren Sie in diesem Fachbeitrag mehr über die Erscheinungsformen der außerordentlichen Kündigung.
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Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung ist gem. § 626 Abs. 1 BGB dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann. [...]
Bei einer außerordentlichen Kündigung ist ein wichtiger Grund erforderlich. In diesem Fachbeitrag lesen Sie alles über den wichtigen Grund.
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Die Prüfung, ob ein wichtiger Grund zur Kündigung vorliegt, ist in zwei getrennten Stufen vorzunehmen. Zunächst ist zu prüfen, ob der Kündigungssachverhalt unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalls an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund zur Kündigung abzugeben. [...]
Hier finden Sie ein Pfüfungsschema zur Prüfung des wichtigen Grunds.
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Gemäß § 626 BGB kann eine außerordentliche Kündigung nur innerhalb einer zweiwöchigen Frist erfolgen, wobei die Frist mit dem Zeitpunkt beginnt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. § 626 Abs. 2 BGB enthält eine materiellrechtliche Ausschlussfrist, deren Versäumung zur Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung führt. [...]
Lesen Sie hier mehr bezüglich der Frist einer außerordentlichen Kündigung.
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Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit und von beiden Vertragsparteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Abs. 1 BBiG). Nach Ablauf der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis gem. § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG nur aus wichtigem Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Damit knüpft auch das BBiG an den Begriff des wichtigen Grunds des § 626 Abs. 1 BGB an. [...]
Lesen Sie in diesem Fachbeitrag die Besonderheiten der außerordentlichen Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses.
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Prinzipiell gelten die gleichen Maßstäbe und Grundsätze wie für die außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt regelmäßig auch von einem Arbeitnehmer, den pflichtwidrig handelnden Arbeitgeber vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung abzumahnen. [...]
Erfahren Sie in diesem Fachbeitrag alle wichtigen Informationen hinsichtlich der außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitnehmer.
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Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen. Durch diese Vorschrift wird zugleich klargestellt, dass der Kündigende zunächst grundsätzlich nicht verpflichtet ist, Gründe für die Kündigung im Kündigungsschreiben zu benennen. Vielmehr ist er hierzu erst nach Aufforderung durch den Kündigungsempfänger verpflichtet. Ausnahmen können sich aufgrund gesetzlicher oder tariflicher Verpflichtung zur Begründung der Kündigung ergeben. [...]
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