Die mietrechtliche Kündigung - Seien Sie bestens informiert!

Eine der bedeutendsten Maßnahmen im Mietrecht ist die Kündigung des Mietverhältnisses. Die Kündigung kann entweder von der Mieterseite oder von der Vermieterseite ausgesprochen werden und ist an komplexe gesetzliche Vorgaben gebunden. Insbesondere die unabdingbaren Kündigungsschutzvorschriften sind von Bedeutung. Insgesamt spielen Fristen, Gründe und Formen der Kündigung eine entscheidende Rolle. Im Folgenden haben wir für Sie einige wesentliche Aspekte rund um das Thema "Kündigung im Mietrecht" zusammengestellt. Damit sind Sie stets bestens informiert!

 

Das fristlose Kündigungsrecht des Mieters

Im Zusammenhang mit Mängeln der Mietsache können dem Mieter die fristlosen Kündigungsrechte gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB (fehlerhafte Gebrauchsgewähr) und § 569 Abs. 1 (Gesundheitsgefahr) zustehen. Wann eine Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs vorliegt und welche Voraussetzungen an das Vorliegen einer Gesundheitsgefährdung geknüpft sind, erfahren Sie hier.

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Fristlose Kündigung: Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Zwar ist ein schuldhaftes Handeln nicht notwendige Voraussetzung für eine fristlose Kündigung (§ 543 Abs. 1 BGB), das Verschulden stellt jedoch einen Abwägungsfaktor bei der Frage der Unzumutbarkeit dar. Jedenfalls erforderlich ist jedoch ein Abhilfeverlangen oder eine Abmahnung. Auch eine Begründung der Kündigung ist nach § 569 Abs. 4 BGB Wirksamkeitsvoraussetzung. Alles, was Sie als Anwalt über die gemeinsamen Voraussetzungen für fristlose Kündigungen wissen sollten, erfahren Sie hier!

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Vertragliche Beschränkungen des Kündigungsrechts und des Kündigungsschutzes

Die Kündigungsschutzrechte des Mieters nach § 573 Abs. 1-3 BGB können nicht zu seinem Nachteil abbedungen werden (§ 573 Abs. 4 BGB). Nach § 573 Abs. 4 BGB sind jedoch nur solche Vereinbarungen unwirksam, die zum Nachteil des Mieters abweichen. Während ein Verzicht des Vermieters auf sein ordentliches Kündigungsrecht ohne weiteres möglich ist, gelten für einen Verzicht des Mieters besondere Voraussetzungen. Der Vermieter kann das Mietverhältnis nur durch Kündigung beenden. Eine Umgehung der unabdingbaren Kündigungsschutzvorschriften soll dadurch vermieden werden. Hier finden Sie alle Informationen zu vertraglichen Beschränkungen des Kündigungsrechts und des Kündigungsschutzes.

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Muster: Fristlose Kündigung des Mieters wegen Nichtgewährung vertragsgemäßen Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB

Wir stellen Ihnen praxisrelevante Muster zur Verfügung, damit Sie in der Mandatsbetreuung wertvolle Zeit sparen können.

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Muster: Fristlose Kündigung des Mieters wegen Gesundheitsgefährdung nach § 569 Abs. 1 BGB

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Muster: Fristlose Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB

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Muster: Fristlose Kündigung des Vermieters wegen vertragswidrigen Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB

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