Das fristlose Kündigungsrecht des Mieters
Im Zusammenhang mit Mängeln der Mietsache können dem Mieter die fristlosen Kündigungsrechte gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB (fehlerhafte Gebrauchsgewähr) und § 569 Abs. 1 (Gesundheitsgefahr) zustehen. Wann eine Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs vorliegt und welche Voraussetzungen an das Vorliegen einer Gesundheitsgefährdung geknüpft sind, erfahren Sie hier.