Für die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs muss noch die Auskunft des Unterhaltspflichtigen über seine Vermögensverhältnisse abgewartet werden. Bis über den Kindesunterhalt entgültig entschieden wrid, kann möglicherweise der Mindestunterhalt gemäß § 1612a Abs. 1 BGB gefordert werden. Hier erfahren Sie, wie Sie mit Ihrer einstweiligen Anordnung Erfolg haben.
Sabine Bach und Ludger Brucker haben sich getrennt. Die gemeinsamen Kinder Louis und Lotte leben bei Sabine. Ludger zahlt keinen Kindesunterhalt. Auf Nachfrage kann Sabine nur sehr unpräzise Angaben zu Ludgers Einkommen machen ("Hmm, oje, ich weiß nicht … vielleicht so 2.000 Euro … oder vielleicht 2.500 Euro ... Weihnachtsgeld? Hm, ich glaube schon … Urlaubsgeld? Weiß ich nicht …"). Sie meint allerdings zu wissen, dass es keine Schulden gibt; ob eine zusätzliche Altersvorsorge betrieben wird, weiß sie nicht.
Die ausführliche Lösung enthält viele Praxistipps für den Fall, das Mindestunterhalt verlangt wird - außerdem finden Sie hier ein Antragsmuster für die einstweilige Anordnung.
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Norbert Hessel und Mechthild Bader sind verheiratet. Sie haben zwei gemeinsame Kinder, Lukas (11) und Marie (5). Norbert ist Angestellter bei einem großen Autohersteller; er verdient in Lohnsteuerklasse 3 monatlich 3.000 Euro netto. Mechthild ist Hausfrau und betreut die Kinder. Sie erhält das Kindergeld. Die Familie wohnte bislang in einem Reihenhaus außerhalb Stuttgarts zur Miete. Norbert und Mechthild haben sich vor kurzem getrennt. Norbert ist aus dem Familienheim ausgezogen. Mechthild möchte den Kindesunterhalt regeln.
Wie Sie in dieser Standardkonstellation den Kindesunterhalt berechnen, zeigt unsere typische Mandatssituation - Sie enthält auch die wichtigen Informationen über den Mindestunterhalt gemäß § 1612a Abs. 1 BGB.
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1. Leitsatz: Eine bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhaltene Abfindung ist grundsätzlich vorrangig zur Sicherstellung des Mindestunterhaltes der minderjährigen Kinder zu verwenden.
2. Leitsatz: Dies gilt auch, wenn der Unterhaltsschuldner ansonsten seiner Erwerbsobliegenheit nachkommt und trotzdessen aufgrund des geringen Verdienstes der Mindestunterhalt der minderjährigen Kinder nicht gesichert ist.
3. Leitsatz: Mit dem erhaltenen Abfindungsbetrag ist schonend umzugehen. Insbesondere darf er nicht vollständig zur Tilgung sonstiger Verbindlichkeiten oder zur Finanzierung
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Als Anwalt im Familienrecht haben Sie täglich mit Kindesunterhalt zu tun - alles was Sie darüber wissen müssen, wird in dieser Einführung erläutert.
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