Angestoßen wurde die Überlegung einer Aufnahme von Kinderrechten ins deutsche Grundgesetz mit der Anerkennung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN) in Deutschland vor 30 Jahren. Die seit dem geführten Diskussionen blieben jedoch bis heute ergebnislos.
Kinderrechte im Grundgesetz aktuell: Warum scheiterte der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung? Was steht im aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur wörtlichen Integration von Kinderrechten ins Grundgesetz und warum ist er gescheitert? Wie sind einzelne Fraktionen zum Thema eingestellt? Diese und weitere Fragen beantwortet der folgende Artikel. Klicken Sie hier, um dorthin zu gelangen.
Kinder in Deutschland sind ebenso wie Erwachsene Träger und Trägerinnen der deutschen Grundrechte. Aufgrund ihrer besonderen Verletzlichkeit sind sie im Gegensatz zu Erwachsenen jedoch besonders schutzbedürftig, was in der Verfassung aber noch nicht wörtlich berücksichtigt wird.
Vorhaben des aktuellen Gesetzentwurfs zur Aufnahme von Kinderrechten ins GG
Der jüngste Versuch einer Integration von Kinderrechten ins Grundgesetz bestand aus einer Gesetzesinitiative der Bundesregierung vom 19. Januar 2021. Diese sah vor, den Art. 6 Abs. 2 GG um die Grundbestimmungen der VN-Kinderrechtskonvention zu erweitern.
Was sollte geändert werden? Der bisherige Wortlaut „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“ sollte dazu um folgende Formulierung ergänzt werden: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen.Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“
Die endgültige Verabschiedung des Entwurf scheiterte jedoch aufgrund von Uneinigkeit, sowohl zwischen den Koalitionsparteien untereinander, als auch aufgrund von Diskrepanzen mit der Opposition.
So kam es weder im Bundestag (eine erste Lesung fand am 15. April 2021 statt) noch im Bundesrat (befasste sich am 26. März 2021 mit dem Entwurf) zur Einigung im Rahmen der zu einer Grundgesetzänderung erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit.
Gesetzestexte zum Thema Kinderrechte im Grundgesetz
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