Der Jugendarbeitsschutz ist ein vielschichtiger, auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen ausgerichteter Bereich des Arbeitsrechts. Minderjährige ArbeitnehmerInnen sind oftmals unbewandert, wenn es um ihre arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten geht. Hingegen haben ArbeitgeberInnen nicht selten ein Interesse daran zu erfahren, welche Rechte und Pflichten auf sie unter jugendarbeitsschutzrechtlichen Gesichtspunkten zukommen.
Das zur anwaltlichen Beratung erforderliche Fachwissen halten unsere nachfolgenden Beiträge für Sie bereit! Außerdem extra für Sie als Anwalt: praxisgeeignete Muster zur Verringerung Ihres Arbeitsaufwands!
Die relevanteste Rechtsgrundlage für den Jugendarbeitsschutz ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Neben dem JArbSchG stehen allerdings weitere Vorschriften, die ergänzend im Jugendarbeitsschutz anzuwenden sind, wie beispielsweise die Verordnung über das Verbot der Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren mit sittlich gefährdenden Tätigkeiten (JArbSchSittV), welche vorwiegend den Fokus auf den Schutz weiblicher Jugendlicher setzt. Weiterhin Beachtung finden sollte die Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (KindArbSchV) sowie die Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchUV).
Lesen Sie unseren folgenden Fachartikel und erfahren Sie, welche Rechtsgrundlagen noch im Jugendarbeitsschutz existieren und welche Rechte und Pflichten hieraus folgen für ArbeitgeberInnen!
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Der Gesetzgeber erlaubt gemäß der §§ 8 ff. JArbSchG die Beschäftigung von Jugendlichen (Personen im Alter zwischen 15 und unter 18 Jahre). Hierbei ist jedoch der Schulpflicht in Vollzeit insoweit Vorrang zu gewähren, als dass die Geltung strengerer Vorschriften verlangt wird, namentlich solche, die auch für Kinder gelten. Die hieran anknüpfende Frage der erlaubten Arbeitszeiten für Kinder und Jugendliche wird im ArbZG in Verbindung mit den darauf Bezug nehmenden Begriffsbestimmungen des § 4 JArbSchG beantwortet.
Erweitern Sie jetzt Ihr Wissen über die Voraussetzungen für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen, um Ihre Mandantschaft vor einer Überbelastung und Haftungsrisiken zu bewahren!
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Downloaden Sie hier bequem unsere Checkliste für Ihre anwaltliche Tätigkeit und erkennen Sie so auf einen Blick, wann der Jugendarbeitsschutz Geltungskraft entfaltet und Beachtung finden muss!
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