Internetrecht bezieht sich auf das Rechtsgebiet, das sich mit rechtlichen Aspekten und Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Internet und digitalen Technologien befasst. Da das Internet eine vielfältige und dynamische Plattform ist, gibt es eine Reihe von rechtlichen Themen, die in diesem Kontext relevant sind. Einige der wichtigsten Bereiche des Internetrechts umfassen:
- Urheberrecht und geistiges Eigentum: Schutz von Inhalten, Marken, Software und anderen immateriellen Gütern im digitalen Raum.
- Datenschutz: Regulierung der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von persönlichen Informationen von Internetnutzern.
- E-Commerce-Recht: Regelungen für Online-Geschäftsaktivitäten, einschließlich Vertragsrecht, Verbraucherschutz und elektronischer Zahlungsabwicklung.
- Haftung im Internet: Festlegung von Verantwortlichkeiten für rechtswidrige Handlungen, die im Internet begangen werden, einschließlich Urheberrechtsverletzungen, Diffamierung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten.
- Domainrecht: Regelungen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Nutzung und dem Schutz von Domainnamen.
- Telekommunikationsrecht: Rechtsvorschriften für den Betrieb von Telekommunikationsdiensten und die Nutzung von Kommunikationsnetzen.
- Social-Media-Recht: Regulierung von Aktivitäten auf sozialen Netzwerken, einschließlich Nutzungsbedingungen, Haftung und Datenschutz.
- Cyberkriminalität und IT-Sicherheit: Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit Cyberangriffen, Hacking, Identitätsdiebstahl und anderen Formen von Online-Kriminalität.
Im folgenden sammeln wir für Sie aktuelle Entscheidungen und Informationen rund um das Internetrecht.
Aktuelle Beiträge
Online-Banking: Wer haftet bei „Phishing“-Angriff?
Ein Bankkunde, der mittels PushTAN und Verifizierung über eine Gesichtserkennung nach einer Phishing-Nachricht die temporäre Erhöhung seines Überweisungslimits und eine anschließende Überweisung freigibt, handelt grob fahrlässig. Die Bank schuldet dann nicht die Rückerstattung des überwiesenen Betrags. Das hat das OLG Frankfurt entschieden. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt und Steuerberater. Hier mehr erfahren zu OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 06.12.2023 - 3 U 3/23.
Facebook & Instagram: Unzulässiger Bestellbutton für werbefreie Nutzung
Das OLG Düsseldorf hat einer Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale NRW gegen den Online-Konzern Meta teilweise stattgegeben. Demnach müssen in den sozialen Netzwerken „Facebook“ und „Instagram“ die Bestellbuttons für eine kostenpflichtige werbefreie Nutzung unmittelbar auf der Schaltfläche einen eindeutigen Hinweis auf den zahlungspflichtigen Vertragsabschluss enthalten. Hier mehr erfahren zu OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.02.2024 - I-20 UKlaG 4/23.
Online-Verträge: Bestell-Button muss eindeutig sein
Damit elektronisch geschlossene Verträge wirksam zustande kommen, muss der Verbraucher allein anhand der Worte auf der Schaltfläche für die Bestellung eindeutig verstehen, dass er eine Zahlungsverpflichtung eingeht, sobald er diese Schaltfläche aktiviert. Das hat der EuGH entschieden. Ob im Streitfall der Begriff „Buchung“ diesen Vorgaben entspricht, muss nun das Ausgangsgericht klären. Hier mehr erfahren zu EuGH, Urt. Urt. v. 07.04.2022 - C-249/21.