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Spezialreport: Die Brüssel-IIb-Verordnung

Die Frage nach der Zuständigkeit ist bei Ehe- und Kindschaftssachen mit Auslandsberührung nun neu zu erörtern, seit die Brüssel-IIb-VO am 1.8.2022 wirksam geworden ist. Wir geben Ihnen mit diesem Spezialreport einen profunden Überblick über die neuen Regeln.

PLUS: Zahlreiche typische Fallbeispiele zeigen Ihnen an, wo die Rechtslage sich nun konkret geändert hat (oder auch nicht). Mit diesem Praxisleitfaden sind Sie bei Ihren internationalen Fällen sofort wieder im Bilde!

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