Innerhalb einer WohnungseigentümerInnengemeinschaft entstehen verschiedene Lasten und Kosten, die gemeinsam von den EigentümerInnen getragen werden müssen - sie sind einander der entsprechenden Zahlungen verpflichtet. Die Kostenpunkte können durch die Nutzung des Gemeinschaftseigentums, die Instandsetzung, die Instandhaltung etc. entstehen. Ihre Begleichung erfolgt durch die Zahlung des sog. Wohngelds, dessen Grundlage der zu erstellende Wirtschaftsplan bildet. Um Ihnen als AnwältIn bei der Beratung von MandantInnen in Sachen Wohngeld unter die Arme zu greifen, haben wir eine entsprechende Themenseite für Sie zusammengestellt. Hier stoßen Sie auf praxisnahes Fachwissen und Musterdokumente, die Sie im Alltag unterstützen sollen. Lesen Sie bis zum Schluss, so sind Sie bestmöglich informiert.
Lesen Sie dieses BGH - Urteil vom 10.02.2017, welches die WohnungseigentümerInnengemeinschaft als alleinige Inhaberin des Anspruchs auf die Zahlung des Wohngeldes definiert. Erfahren Sie zudem über das Urteil, welche Schadenersatzansprüche gegen WohnungseigentümerInnen bei einer Nichtzahlung des Wohngelds entstehen. Wer genau ist in diesem Fall AnspruchsinhaberIn? Erfassen Sie das vollständige Urteil, um es bestmöglich auf die eigene Beratungspraxis anwenden zu können.
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Wie eine Klage auf die Zahlung von rückständigem Wohngeld im Urkundenprozess praktisch auszugestalten ist, erfahren Sie in diesem Musterdokument. Greifen Sie darauf zurück, um sicherzustellen, einen vollständigen und formrichtigen Antrag zu stellen und sich größtmögliche Erfolgschanchen zu sichern. Lesen Sie das Dokument außerdem vollständig, um alle Einzelheiten im Blick zu behalten.
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Innerhalb einer WohnungseigentümerInnengemeinschaft sind die EigentümerInnen verpflichtet, sich an Kosten und Lasten der Gemeinschaft in Form der Zahlung von Wohngeld zu beteiligen. Anspruchsinhaberin ist in diesem Fall die Gemeinschaft als solche. Doch wie wirkt sich die Insolvenz einzelner EigentümerInnen auf den Anspruch einer Zahlung des Wohngeld aus? Diese und weitere Informationen über das Wohnungseigentum in der Insolvenz erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag. Lesen Sie ihn vollständig, um Ihre MandantInnen optimal beraten zu können.
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Wer innerhalb einer WohnungseigentümerInnengemeinschaft wie viel Wohngeld zu welchem Zweck zu zahlen hat, wird im Wirtschaftsplan der jeweiligen Gemeinschaft festgelegt. Für Sie als AnwältIn ist das umfangreiche Wissen über jenen also essentiell, um MandantInnen zum Thema Wohngeld zu beraten. Damit Sie hier nicht den Überblick verlieren, stellen wir Ihnen diesen detaillierten Fachbeitrag über die Aufstellung und den Inhalt des Wirtschaftsplans bereit. Wir empfehlen, ihn vollständig zu lesen.
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