Insolvenzstraftaten: Hier finden Sie als Anwalt alle Informationen über Bankrott, Schuldnerbegünstigung und mehr!

Im Insolvenzstrafrecht wird unterschieden zwischen den Insolvenzstraftaten nach dem Strafgesetzbuch und der strafrechtlich relevanten Verletzung der handels- und gesellschaftsrechtlichen Antragspflicht (§ 15a Abs. 4 und 5 InsO). Die folgende Themenseite haben wir speziell für Sie als Anwalt erstellt, der auf der Suche nach einer kompakten Zusammenfassung der wichtigsten Informationen über die Insolvenzstraftaten ist. Lesen Sie bis zum Schluss!

 

Allgemeines über die Insolvenzstraftaten

Zu den Insolvenzstraftaten "im engeren Sinne" zählen die in §§ 283 ff. StGB genannten Insolvenzdelikte:

  • der Bankrott, § 283 StGB
  • der besonders schwere Fall des Bankrotts, § 283a StGB
  • die Verletzung der Buchführungspflicht, § 283b StGB,
  • die Gläubigerbegünstigung, § 283c StGB,
  • und die Schuldnerbegünstigung, § 283d StGB.

In unserem Fachbeitrag erfahren Sie Allgemeines über die Insolvenzstraftaten nach dem StGB, z.B. über Struktur, Zweck, Tätereigenschaft und geschütztes Rechtsgut der Vorschriften! Klicken Sie hier!

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Insolvenzstraftaten: Die strafrechtlichen Aspekte des § 15a Abs. 4 und 5 InsO

Zu den Insolvenzstraftaten kann auch die Verletzung von handels- und gesellschaftsrechtlichen Antragspflichten zählen. Unser Fachbeitrag enthält alle Informationen über die strafrechtlichen Aspekte des § 15a Abs. 4 und 5 InsO und klärt Sie über Tathandlung, Schuldform und mehr auf. Klicken Sie hier!

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Der Bankrott (§ 283 StGB) als Insolvenzstraftat: Bankrotthandlungen und mehr

Dem Bankrott gem. § 283 StGB kommt im Rahmen der Insolvenzstraftaten nach dem StGB eine besonders große Bedeutung zu. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen die Lektüre unseres Fachbeitrags, der die Vorsatzstraftaten (Bankrotthandlungen) ebenso wie die Fahrlässigkeitstatbestände und weitere Aspekte des Bankrotts im Detail beleuchtet. Lesen Sie weiter!

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Die Insolvenzstraftat der Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB)

Die Schuldnerbegünstigung gem. § 283d StGB unterscheidet sich insofern von den anderen Insolvenzstraftaten, als dass sie kein Sonderdelikt ist. Welche Tathandlungen kommen bei der Schuldnerbegünstigung in Betracht? Wann liegt ein besonders schwerer Fall nach Absatz 3 vor? Was müssen Sie über die Schuldform wissen? Die Antworten auf die aufgeworfenen Fragen und weitere Informationen über die Schuldnerbegünstigung als Insolvenzstraftat finden Sie hier in unserem Fachbeitrag!

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