In der Insolvenztabelle trägt der Insolvenzverwalter jede bei ihm angemeldete und geprüfte Forderung ein. Was muss der Insolvenzverwalter hierbei beachten? Was sind die Anforderungen an die Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle? Wie läuft die Berichtigung bei einem unrichtigen Eintrag in die Insolvenztabelle ab?
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Der Insolvenzverwalter hat jede bei ihm angemeldete Forderung in die Insolvenztabelle einzutragen. Für jede Forderung ein Tabellenblatt? Niederlegung der Insolvenztabelle? Äußere Form? Elektronische Insolvenztabelle? Unser Fachbeitrag informiert Sie ausführlich darüber, was der Insolvenzverwalter bei der Anlage der Insolvenztabelle alles zu beachten hat. Lesen Sie weiter!
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Wie ist eine unrichtige Eintragung in der Insolvenztabelle zu berichtigen? Welcher Rechtsbehelf kommt bei Ablehnung des Antrags auf Berichtigung der Insolvenztabelle in Betracht? Hier erfahren Sie alles, was Sie über die Berichtigung der Insolvenztabelle wissen müssen!
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Klicken Sie hier und lesen Sie das relevante Urteil des OLG München vom 02.10.2015 (10 U 1534/1) über die Voraussetzungen der Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle, welches u.a. folgenden Leitsatz beinhaltet:
"Einer Klage, mit der die Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle begehrt wird, fehlt das erforderliche Feststellungsinteresse, wenn die Forderung nicht zuvor beim Insolvenzverwalter angemeldet und gem. § 176 InsO geprüft worden war."
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