Kommt es zu sog. "Massenentlassungen" aufgrund der drohenden Insolvenz des Arbeitgebers (Situation vor Antragstellung), sind neben dem individuellen Kündigungsschutz und betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsregelungen auch die weiteren Vorgaben der §§ 17-22 KSchG einzuhalten. Wann liegen begrifflich Massenentlassungen vor und wie läuft das Verfahren ab? Welche Rechtsfolgen hat die Massenentlassungsanzeige, eine unterlassene oder unwirksame Anzeige? Wie werden die Einzelentlassungen durchgeführt? All diese Fragen sind für Ihr insolvenzrechtliches Mandat, was sich mit dem Individualarbeitsrecht vor dem Insolvenzantrag beschäftigt von großer Bedeutung. Damit empfehlen wir Ihnen dringend die vollständige Lektüre unserer anwaltlichen Themenseite, auf der wir die aufgeworfenen und weitere Fragen beantworten und Ihnen alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen.
Ob die in §§ 17-21 KSchG normierten Pflichten bei Massenentlassungen ausgelöst werden, hängt maßgeblich von der Betriebsgröße und der Anzahl von zu beendigenden Arbeitsverhältnissen ab. Hier finden Sie einen tabellarischen Kurzüberblick, der zeigt, wann begrifflich eine Massenentlassung bei drohender Insolvenz des Arbeitgebers vorliegt und weitere Informationen!
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Voraussetzungen an die Anzeige der geplanten Massenentlassungen, den Zeitpunkt der Anzeige, betriebsverfassungsrechtliche Besonderheiten und mehr: In unserem Fachbeitrag finden Sie ausführliche Informationen über das Verfahren der Massenentlassungen bei drohender Insolvenz des Arbeitsgebers. Klicken Sie hier!
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Klicken Sie hier und erfahren Sie, welche Rechtsfolgen die Massenentlassungsanzeige entfaltet, insb. über den Beginn der Sperrfrist!
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Sind Kündigungen unter Missachtung der beschriebenen Regelungen, also bei einer unterlassenen oder unwirksamen Anzeige, automatisch unwirksam? Oder gibt es Möglichkeiten zur Nachholung/Heilung? Hier erfahren Sie alles über die Rechtsfolgen einer unterlassenen oder unwirksamen Anzeige!
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Macht das "Massenentlassungsverfahren" die Beachtung des individualrechtlichen Kündigungsschutzes oder das betriebsverfassungsrechtliche Beteiligungsverfahren entbehrlich? Unser Fachbeitrag erklärt Ihnen die Durchführung der Einzelentlassungen. Lesen Sie weiter.
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