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Diese Einschränkungen von Leistungen kann der Arbeitnehmer bei drohender Insolvenz vornehmen: Alle Infos für Anwälte

Relevant, wenn Sie sich im Rahmen Ihrer anwaltlichen Tätigkeit mit dem Insolvenzarbeitsrecht beschäftigen: Wenn dem Arbeitgeber die Insolvenz droht, bestehen Möglichkeiten zur Einschränkung von Leistungen des Arbeitgebers. Diese Möglichkeiten hängen wesentlich von der Gestaltung der Arbeitsverträge und der betriebsverfassungsrechtlichen Lage (Tarifbindung und/oder Existenz von Betriebsvereinbarungen) ab. Auf unserer anwaltlichen Themenseite erläutern wir, wie sich die drohende Insolvenz auf freiwillige Sonderleistungen, betriebliche (Sozial-)Einrichtungen und die betriebliche Altersversorgung auswirkt. Mit diesem Wissen bearbeiten Sie Ihr insolvenzarbeitsrechtliches Mandat erfolgreich und souverän!

 

Widerruf freiwilliger Sonderleistungen bei drohender Insolvenz des Arbeitgebers?

In welchen Fällen kann der Arbeitgeber bei drohender Insolvenz die Nichtgewährung oder gar den Widerruf von echten freiwilligen Sonderleistungen erklären? Was gilt für eine betriebliche Übung? In unserem Fachbeitrag finden Sie die Antworten!

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Schließung des Betriebskindergartens? Auswirkungen der drohenden Insolvenz auf betriebliche (Sozial-)Einrichtungen

Wenn der Arbeitgeber wegen drohender Insolvenz Betriebseinrichtungen (Kantinen, Kindergärten, Erholungsräume usw.) schließt, kann es insb. auf betriebsverfassungsrechtlicher Ebene zu Problemen kommen. Welche Problematik sich bzgl. des Mitbestimmungsrechts eines Betriebsrats ergeben kann, erfahren Sie hier!

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Aussetzung der regelmäßigen Anpassung der Betriebsrente bei drohender Insolvenz

Unter welchen Voraussetzungen kommt die Aussetzung der regelmäßigen Anpassung der Betriebsrente nach § 16 BetrAVG bei drohender Insolvenz des Arbeitgebers in Betracht? Klicken Sie hier!

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Welche Einschränkungen von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind bei drohender Insolvenz möglich?

In welchem Rahmen sind einzelvertragliche Versorgungszusagen gegenüber dem Arbeitnehmer einschränkbar, wenn dem Arbeitgeber die Insolvenz droht? Wie verhält es sich mit einer Gesamtzusage und einer ablösenden Betriebsvereinbarung? Ist die "Drei-Stufen"-Lehre auch auf tarifvertragliche Regelungen anwendbar? Kommt ein Eingriff in erdiente unverfallbare Anwartschaften in Betracht? Die Antworten auf diese und weitere Fragen zu der Einschränkung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bei drohender Insolvenz des Arbeitgebers finden Sie hier in unserem ausführlichen Fachbeitrag!

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Vollständiger Widerruf bzw. Stilllegung ("Einfrieren") der betrieblichen Altersversorgung? Alles über die strengen Voraussetzungen!

Hier erfahren Sie alles über die strengen Voraussetzungen für den vollständigen Widerruf bzw. die Stilllegung von Leistungen der Altersversorgung (auch in Form der Kündigung von Betriebsvereinbarungen) durch den Arbeitgeber, dem die Insolvenz droht!

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