Betriebliche Umstrukturierungs- und Reorganisationsmaßnahmen mit dem Ziel der Sanierung oder Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens erreichen i.d.R. die Tragweite einer Betriebsänderung, sodass die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsregelungen der §§ 111-113 BetrVG beachtet werden müssen. Im Kontext des kollektiven Arbeitsrechts bei drohender Insolvenz sind Sie als Anwalt in Ihrem Mandat regelmäßig mit den Themen Interessenausgleich, Sozialplan und Nachteilsausgleich konfrontiert. Damit Sie bestens hierüber informiert sind und Ihren Mandanten optiomal vertreten können, haben wir die wichtigsten Aspekte des Kollektivarbeitsrechts bei drohender Insolvenz hier auf unserer anwaltlichen Themenseite für Sie zusammengefasst. Lesen Sie bis zum Schluss!
Worum geht es beim Intressenausgleich i.S.d. § 112 Abs. 1 Satz 1 BetrVG? Was ist Gegenstand der Verhandlungen? Hier erhalten Sie kompakt die wichtigsten Infos!
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Was beinhaltet der Sozialplan? Werden durch den Sozialplan die Beachtung des individualrechtlichen Kündigungsschutzes oder betriebsverfassungsrechtliche Beteiligungsverfahren entbehrlich? Welchen Charakter haben Ansprüche aus vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers abgeschlossenen Sozialplänen? Hier erfahren Sie alles, was Sie über den Sozialplan im Kollektivarbeitsrecht wissen müssen, wenn dem Arbeitgeber die Insolvenz droht!
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Was passiert, wenn sich die Verhandlungsparteien nicht auf den Inhalt eines Sozialplans oder Interessenausgleichs einigen können? Klicken Sie hier für die Antwort!
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Welche kollektivarbeitsrechtlichen Regelungen gelten es für den Fall, dass der Arbeitgeber sich bei drohender Insolvenz nicht an die Vereinbarungen eines Interessenausgleichs hält? Welche Folgen hat eine Abweichung von einem Sozialplan? Alles über den Nachteilsausgleich des Arbeitnehmers gem. § 113 BetrVG erfahren Sie hier!
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