Sowohl auf Seite des Arbeitnehmers (Zurückbehaltungsrecht der Arbeitskraft, außerordentliche Eigenkündigung, Insolvenzgeld) als auch auf Seite des Arbeitgebers (Änderungskündigung, Beendigungskündigung, Kurzarbeit etc.) gibt es zahlreiche individualarbeitsrechtliche Besonderheiten, wenn die Insolvenz des Arbeitnehmers droht und noch kein Insolvenzantrag gestellt ist. Diese sollten Sie für Ihr insolvenzrechtliches Mandat unbedingt kennen! Deshalb haben wir für Sie die folgende anwaltliche Themenseite erstellt und hier die relevanten Folgen der drohenden Insolvenz des Arbeitgebers auf das Individualarbeitsrecht für Sie zusammengefasst. Lesen Sie also bis zum Schluss und profitieren Sie von wichtigen Details für Ihr Mandat!
Bei Zahlungsrückständen des Arbeitgebers kann der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitskraft ausüben, zu einer außerordentlichen Eigenkündigung greifen oder Insolvenzgeld beanspruchen. Alles über die genauen individualarbeitsrechtlichen Möglichkeiten des Arbeitnehmers bei drohender Insolvenz des Arbeitgebers (vor Antragstellung) finden Sie hier in unserem ausführlichen Fachbeitrag!
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Der Arbeitsgeber kann bei drohender Insolvenz unter gewissen Voraussetzungen Änderungskündigungen aussprechen. Wie bemisst sich die Beweislast des Arbeitgebers für den "dringenden betrieblichen Grund" der Änderungskündigung? Ist bei einer Änderungskündigung aufgrund von drohender Insolvenz des Arbeitgebers das KSchG anwendbar? Kommt eine Kündigungsschutzklage in Betracht? Welcher Maßstab wird bei der sozialen Rechtfertigung angelegt? In unserem Fachbeitrag finden Sie alle relevanten Informationen über die Änderungskündigung bei drohender Insolvenz!
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Wann liegen betriebsbedingte Gründe für eine Kündigung vor? In unserem Fachbeitrag finden Sie die Details über die Beendigungskündigung aufgrund drohender Insolvenz des Arbeitgebers, insb. zur sozialen Rechtfertigung und Unternehmerentscheidung. Klicken Sie hier!
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Zur Kostensenkung bei drohender Insolvenz des Arbeitgebers ist auch die Anordnung von Kurzarbeit zu erwägen. Hier finden Sie alle Details über die Kurzarbeit und das Kurzarbeitergeld!
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Klicken Sie hier, um zu erfahren, was Sie über Beschäftigungs-, Transfer- und Qualifizierungsgesellschaften sowie die Möglichkeit des Arbeitnehmers, für einen gewissen Zeitraum Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit zu erhalten wissen müssen!
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