Gratis Downloads

Fordern Sie unsere Gratis-Arbeitshilfe jetzt ganz einfach per E-Mail an:

 

  1. E-Mail-Adresse unten eintragen
  2. Adresse bestätigen
  3. Arbeitshilfe herunterladen

Spezialreport: Arbeitseinkommen in der Insolvenz

Wie wird der sogenannte Neuerwerb bestimmt, der zur Insolvenzmasse gehört?

Als Neuerwerb zählt nicht jeglicher Erwerb, den der Schuldner erhält. Abgestellt wird vielmehr auf das der Pfändung unterliegende Vermögen. Hierzu zählen in erster Linie die pfändbaren Lohn- und Gehalts- sowie Pensionsansprüche sowie Ansprüche mit Lohnersatzfunktion.

Wie ist der Begriff des Einkommens im Detail auszulegen? Und welche Faktoren (z.B. Unterhaltspflichten) beeinflussen in welcher Weise den pfändbaren Betrag? In unserem Spezialreport erhalten Sie das gebündelte Praxiswissen zum Arbeitseinkommen in der Insolvenz.

Laden Sie jetzt kostenlos den Spezialreport „Arbeitseinkommen in der Insolvenz“ herunter!

* Pflichtfeld