Auf der folgenden Themenseite werden Sie als Anwalt fündig, wenn Sie sich umfassend über den Insolvenzantrag des Gläubigers informieren möchten. Wir erklären ausführlich die Antragsvoraussetzungen des Gläubigerantrags, Kostenfragen und stellen Ihnen einen passenden Musterantrag zur Verfügung, den Sie direkt in Ihrem Mandat einsetzen können. Die genau auf Ihre anwaltlichen Bedürfnisse abgestimmte Themenseite unterstützt Sie so effektiv bei der bestmöglichen Beratung und Vertretung Ihres Mandanten. Lesen Sie bis zum Schluss.
Stellt der Gläubiger einen Insolvenzantrag, muss er eine Forderung gegen den Schuldner haben. Sind nur auf Geldzahlung gerichtete Forderungen relevant und wie verhält es sich z.B. mit gepfändeten Forderungen? Ist ein Vollstreckungstitel erforderlich? Wird der Insolvenzantrag des Gläubigers unzulässig, wenn die Forderung erfüllt wird? Hier finden Sie die Antworten!
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Der Insolvenzantrag des Gläubigers ist unzulässig, wenn dieser kein Rechtsschutzbedürfnis hat, § 14 Abs. 1 Satz 1 InsO. Wann liegt ein solches Rechtsschutzbedürfnis beim Insolvenzantrag des Gläubigers vor und wann nicht? Wie verhält es sich z.B. mit einem nachrangigen Gläubiger oder wenn eine Zahlung anfechtbar ist? Die Antworten finden Sie in unserem Fachbeitrag!
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In unserem Fachbeitrag erfahren Sie, wie der Gläubiger die Forderung und den Insolvenzgrund im Insolvenzantrag glaubhaft machen muss!
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Downloaden Sie hier unseren Muster-Insolvenzantrag des Gläubigers auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens und sparen Sie wertvolle Zeit bei der Antragstellung!
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Wenn der Gläubiger einen Insolvenzantrag stellt, entstehen Kosten. Müssen diese vom Gläubiger oder vom Schuldner getragen werden? Hier finden Sie alle Informationen über Kosten und Prozesskostenhilfe beim Insolvenzantrag des Gläubigers!
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