Wenn Ihr Mandat sich mit der Insolvenzanfechtung befasst, ist es zunächst wichtig, die allgemeinen Voraussetzungen detailliert zu kennen. Hierzu empfehlen wir Ihnen die Lektüre unserer anwaltlichen Themenseite: Rechtshandlung, Wirksamwerden, Gläubigerbenachteiligung und mehr! Hier finden Sie alles, was Sie über die allgemeinen Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung wissen müssen auf einen Blick!
Gem. § 129 Abs. 1 InsO ist Voraussetzung für jede Insolvenzanfechtung das Vorliegen einer Rechtshandlung. Was fällt unter den Begriff der Rechtshandlung, was gilt bei mehreren oder unwirksamen Rechtshandlungen? Kann Unterlassen eine Rechtshandlung sein? Sind auch Rechtshandlungen eines Dritten anfechtbar? Klicken Sie hier, um die Antworten und weitere Details über die Rechtshandlung als Voraussetzung der Insolvenzanfechtung zu erfahren!
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Forderungsabtretung, Forderungspfändung, eintragungsbedürftige Rechtsgeschäfte und mehr: Wann gilt eine Rechtshandlung anfechtungsrechtlich als vorgenommen und wird wirksam? In unserem Fachbeitrag finden Sie alle Informationen über das Wirksamwerden der Rechtshandlung als Voraussetzung der Insolvenzanfechtung!
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Die insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit einer Rechtshandlung setzt voraus, dass durch sie die Insolvenzgläubiger in ihrer Gesamtheit benachteiligt werden, § 129 Abs. 1 InsO. Hier finden Sie alles, was Sie über die Gläubigerbenachteiligung als Voraussetzung der Insolvenzanfechtung wissen müssen!
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Was Sie über die Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung wissen müssen, wenn bei dieser ein vorläufiger Verwalter beteiligt ist, erfahren Sie hier!
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