Die Insolvenz ist auch im Wohneigentumsrecht ein Problemkomplex, der besondere Beachtung verdient. Gibt es Besonderheiten im Insolvenzverfahren? Welche Rechte und Pflichten kommen dem Verwalter als Vertreter der Wohneigentümergemeinschaft zu? Diesen und anderen Fragen gehen wir in unseren Fachbeiträgen nach und geben Ihnen hier zudem die Möglichkeit relevante Gerichtsentscheidungen nachzulesen. Klicken Sie gleich hier weiter!
Das Wohnungseigentum unterfällt nach § 864 Abs. 1 ZPO der Zwangsvollstreckung und gehört somit auch zur Insolvenzmasse. In Konsequenz fallen auch etwaige Sondernutzungsrechte in die Insolvenzmasse. In unserem Beitrag gehen wir detailliert auf die insolvenzrechtliche Beurteilung von Wohnungseigentum ein und geben Ihnen Übersichten als Arbeitshilfe für Ihre Praxis an die Hand. Hier geht es weiter!
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Im Wohneigentumsrecht steht die Gemeinschaft der Wohneigentümer, sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten der Gemeinschaft im Mittelpunkt. Im Falle der Insolvenz stellt sich dabei vor allem die Frage, welche Auswirkungen sie für die Aufgaben- und Pflichtenwahrnehmung der Gemeinschaft oder gar für deren Bestand hat. Auf diese und weitere Gesichtspunkte gehen wir auf dieser Seite ein. Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren!
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Immer mehr Wohnungseigentümer geraten infolge finanzieller Belastungen in eine wirtschaftliche Krise, die zunehmend in eine Insolvenz mündet. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Es verwundert daher keineswegs, dass das Insolvenzverfahren eine nicht unerhebliche Rolle im Wohneigentumsrecht einnimmt. In diesem Fachbeitrag wird sich mit Fragen auseinandergesetzt, die sich im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren im WEG stellen, wie beispielsweise die Insolvenzfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft. Mit einem Klick geht es weiter!
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Der BGH befand in seinem Urteil darüber, ob in der Insolvenz eines Wohnungseigentümers die Wohnungseigentümergemeinschaft bevorrechtigten, vor der Insolvenzeröffnung fällig gewordenen Hausgeldansprüche ohne die eine vorherige Beschlagnahme des Wohnungseigentums absonderungsberechtigt ist. Darüber hinaus hatte der BGH über eine Pfandklage gegen den Insolvenzverwalter auf Duldung einer Zwangsversteigerung in eine Eigentumswohnung zu entscheiden. Hier geht es zum Urteil!
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Der BGH urteilte hier darüber, wie der Inhaber des Anspruchs auf Rückforderung einer Mietkaution insolvenzrechtlich einzuordnen ist. Insbesondere ging es darum, inwiefern die separate Anlage der Mietkaution durch den Vermieter auf ein etwaig bestehendes Aussonderungsrecht des Mieters an der Mietkaution auswirkt. Um die Entscheidung zu lesen, klicken Sie hier!
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Gegenstand dieses Versäumnisurteils des BGH waren die Rechte des Wohnungseigentümers in der Insolvenz des Verwalters in Bezug auf vor Insolvenzeröffnung auf dem Konto eingegangenen Mietzahlungen und ob an diesen insofern ein Aussonderungs- oder auch ein Ersatzaussonderungsrecht besteht. Wie der BGH entschied, lesen Sie auf folgender Seite!
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Das OLG Koblenz hatte über einen Sachverhalt zu entscheiden, in welchem der Vermieter eines in Insolvenz gefallenen gewerblichen Mieters verlangte Mietzinsrückstände zu begleichen. Zu welchem Ergebnis das OLG Koblenz dabei gelangte, lesen Sie in unserer Rubrik „Rechtsprechung zu Insolvenz im WEG“, mit nur einem Klick!
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In diesem Fall, den das OLG Koblenz zu entscheiden hatte, fiel der Bauunternehmer in Insolvenz, wobei sich die Frage stellte, inwieweit einzelne Wohnungseigentümer wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum Ansprüche gegen den insolventen Bauunternehmer geltend machen können. Das Urteil finden Sie auf der folgenden Seite!
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