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Zweck des Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten ist die Aufteilung der Heizkosten zwischen Vermieter und Mieter entsprechend ihren Verantwortungsbereichen und Einflussmöglichkeiten auf den Kohlendioxidausstoß eines Gebäudes. Durch die variable Aufteilung der Kosten soll einerseits der Gebäudenutzer zu einem energieeffizienten Verhalten und andererseits der Gebäudeeigentümer zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und zu energetischen Sanierungen angereizt werden.
Doch was bedeuten die Regelungen im Einzelnen – und was müssen Mieter und Vermieter nun in der Praxis beachten? Unser Autor und Experte für Miet- und WEG-Recht RA Thomas Emmert klärt Sie in diesem Spezialreport auf.
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