Unter dem Begriff der Arbeitgeberhaftung versteht man gemeinhin die Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen des Arbeitgebers gegenüber dem von ihm beschäftigten Arbeitnehmer. Die verschuldensunabhängige Arbeitgeberhaftung umfasst solche Konstellationen, die zum Schutze des Arbeitnehmers ein dem Rechtskreis des Arbeitgebers zurechenbares Fehlverhalten der Hürde der subjektiven Vorwerfbarkeit entziehen.
Ziel des Mandats ist es, die ArbeitgeberInnen über den Umfang ihrer verschuldensunabhängigen Haftung in Kenntnis zu setzen, um diese vor (Ersatz-)Ansprüchen ihrer ArbeitnehmerInnen zu bewahren.
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Die verschuldensunabhängige Haftung des Arbeitgebers setzt ein durch die betriebliche Tätigkeit entfachtes Risiko voraus.
Der Arbeitgeber haftet auch ohne schuldhafte Verletzung einer Schutzpflicht, wenn ein Sachschaden an den persönlichen Dingen des Arbeitnehmers eintritt, die dieser für betriebliche Belange einsetzt.
Eine solche verschuldensunabhängige Haftung des Arbeitgebers für betrieblich veranlasste Sach- oder Vermögensschäden eines Arbeitnehmers kommt u.a. in Betracht, wenn der Ursprung des Schadens im Betätigungsbereich des Arbeitgebers wurzelt und er darüber hinaus nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers zuzurechnen ist.
Welche weiteren Voraussetzungen der verschuldensunabhängigen Haftung des Arbeitgebers unterliegen, erfahren Sie hier!
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Klicken Sie hier zum Download der Checkliste für die verschuldensunabhängige Arbeitgeberhaftung für Sachschäden zur Vereinfachung Ihres Arbeitsalltags!
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Der Arbeitgeber haftet neben den vorerwähnten betrieblich veranlassten Schäden außerdem verschuldensunabhängig für die Einbehaltung und Abführung er Lohnsteuer an das Finanzamt.
Erfahren Sie hier mehr über die verschuldensunabhängige Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers und auf welcher Rechtsgrundlage diese basiert!
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In vielen Berufsfeldern wird der Arbeitnehmer mit einer Tätigkeit betraut, für deren Verrichtung er ein Fahrzeug benutzen muss. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sich die Rechtsprechung zum Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers für Schäden an seinem Privatfahrzeug verhält.
Die verschuldensunabhängige Haftung des Arbeitgebers verlangt hier, dass der Sachschaden in Ausführung einer betrieblichen Tätigkeit entstanden ist, die Sache mit Billigung des Arbeitgebers eingesetzt wurde und der Schaden nicht durch den Arbeitslohn oder Zuschläge mit abgegolten wurde.
Lesen Sie hier das gesamte Urteil des LAG Schleswig-Holstein, wenn Sie wissen wollen, wann diese Voraussetzungen erfüllt sind, zur Begründung der verschuldensunabhängigen Haftung eines Arbeitgebers!
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