Jeder, der Räume zu Geschäftszwecken anmieten oder vermieten will, muss einen Gewerbemietvertag mit dem Vermieter oder Mieter abschließen. Unter Konkurrenzschutz versteht man die Pflicht des Vermieters, den Mieter vor Konkurrenz zu schützen. Auf dieser Seite haben wir Ihnen einen Fachbeitrag zum Thema sowie ein Urteil von 2020 und ein Muster zum Mietschrieben an den Gewerberaumvermieter zur Einhaltung von Konkurrenzschutz. Klicken Sie sich durch!
§ 535 BGB regelt, dass der Vermieter dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand erhalten muss. Daraus wird von der h.M. der sog. Konkurrenzschutz abgeleitet, also die Pflicht des Vermieters, den Mieter vor Konkurrenz zu schützen. Diese Pflicht des Vermieters besteht ohne ausdrückliche Absprache. [...]
In diesem Fachbeitrag erfahren Sie die wichtigesten Informationen zum Konkurrenzschutz. Lesen Sie diesen Beitrag unbedingt bis zum Ende!
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Nutzen Sie dieses Muster eines Mieterschreibens an den Gewerberaumvermieter zur Einhaltung von Konkurrenzschutz, um nicht nur Ihren Arbeitsalltag effizienter zu gestalten, sondern auch ein Lückenloses arbeiten zu garantieren!
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Ein vertragsimmanenter Konkurrenzschutz des Mieters eines Ladenlokals in einem Einkaufszentrum setzt voraus, dass ein bestimmter von dem Mieter verfolgter Geschäftszweck Gegenstand des Mietvertrages geworden ist. Lesen Sie dieses Urteil vom 28.09.2020 um die Voraussetzungen eines vertragsimmanenten Konkurrenzschutzes in Anwendung zu sehen.
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