Die Eigentümerversammlung bildet das Kernstück der Entscheidungsfindung der WEG-Eigentümergemeinschaft über alle Fragen der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und gestaltet durch die Beschlussfassung das gemeinschaftliche Miteinander der WEG-Eigentümer. Daraus ergeben sich Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümerversammlung als teilrechtsfähiger Verbund, über die Sie als Anwalt oder Anwältin im WEG-Recht Bescheid wissen sollten.
Diese Seite bietet Ihnen notwendige Grundkenntnisse, hilfreiches Zusatzwissen sowie praktische Musterdokumente, um Ihre Anwaltspraxis optimal zu gestalten!
Mit der am 01.12.2020 in Kraft getretenen Fassung des WEG hat der Gesetzgber grundlegende gesellschaftliche und technische Veränderungen, die seit Bestehen des WEG zu verzeichnen sind, in den Fokus genommen und in die neuen Regelungen einfließen lassen. Das WEG greift jetzt die heutigen Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation auf und öffnet den Zugang zur Digitalisierung. Diese neuen Regelungen betreffen insb. die Eigentümerversammlung.
In unserem WEG-Handbuch lesen Sie ausführlich, welche neuen Regelungen Sie als Anwalt oder Anwältin im WEG-Recht kennen müssen - ganz einfach auch online abrufbar!
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Gem. § 24 Abs. 1 und 2 WEG ist die Eigentümerversammlung mindestens einmal im Jahr einzuberufen. Wer ist berechtigt, die Versammlung einzuberufen? Welche Rechte hat hier ein einzelner Wohnungseigentümer? Welche Form ist in dem Einladungsschreiben zu beachten und was passiert bei einem Formverstoß? Welche Frist ist bei der Einladung zur Versammlung laut WEG zu beachten? Und gilt eine abweichende Frist bei einer außerordentlichen Eigentümerversammlung? Und welchen Inhalt muss das Einladungsschreiben haben?
In unserem WEG-Handbuch finden Sie Antworten auf diese und mehr Fragen rund um die Einberufung der WEG-Eigentümerversammlung, außerdem viele wichtige Hinweise und Praxistipps. Lesen Sie unserem Beitrag gleich jetzt online!
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Nicht nur bei der Einberufung, auch bei der Durchführung der Eigentümerversammlung sind einige Formvorgaben zu beachten! Das betrifft zum einen die Teilnahmerechte sowie die Folgen der Verletzung dieser. Außerdem gibt es Verschiedene Veranstaltungsformen, die in Betracht zu ziehen sind: Präsenzveranstaltung, Onlineteilnahme oder Umlaufbeschluss. Bei allen Formen stellen sich verschiedene Fragen und Probleme.
Damit Sie als Anwalt oder Verwalter hier rechtlich auf der sicheren Seite sind, haben wir in unserem WEG-Handbuch der Durchführung der Eigentümerversammlung ein ausführliches Kapitel gewidmet. Dieses können Sie übrigens auch online abrufen!
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Die Beschlussfassung in der WEG-Eigentümerversammlung läuft grundsätzlich in drei Schritten ab:
- Beschlussantrag
- Abstimmung
- Feststellung & Verkündung
Was bei den jeweiligen Punkten zu beachten ist, können Sie online in unserem WEG-Handbuch nachlesen!
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Über sämtliche der gefassten Beschlüsse ist unverzüglich eine Niederschrift von der WEG-Gemeinschaft anzufertigen. In unserem Beitrag haben wir für Sie aufgelistet, welche Angaben die Niederschrift enthalten sollte und welche Formalitäten zu beachten sind.
Außerdem finden Sie hier eine übersichtliche Tabelle zum Umgang mit formellen Fehlern, natürlich jeweils mit Verweisen auf Rechtsprechung und viele hilfreiche Praxistipps. Auf das Dokument können Sie über den folgenden Link auch online zugreifen!
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Dieses Musteranschreiben hilft Ihnen dabei, eine außerordentliche WEG-Eigentümerversammlung einzuberufen und die für Sie relevanten Punkte anzuordenen. Greifen Sie gern auf dieses Muster zurück, um sich den Arbeitsalltag zu erleichtern!
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Dieses Musteranschreiben hilft Ihnen dabei, die für Sie bzw. Ihre Mandanten relevanten Themen in die Tagesordnung der WEG-Eigentümerversammlung einzubringen. Der Antrag erfüllt alle Vorschriften, die dafür entscheidend sind. Greifen Sie gern darauf zurück, um sich den Praxisalltag zu erleichtern!
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