Das GEIG trat am 25. März 2021 in Kraft und brachte neue Regelungen mit sich. Damit Sie den Überblick behalten, finden Sie auf dieser Seite einen detaillierten Fachbeitrag zu den wichtigsten Regelungen und eine hilfreiche Übersicht. Erfahren Sie hier, ob Sie von den Regelungen des GEIG betroffen sind.
Unabhängig von einem individuellen Anspruch des einzelnen Eigentümers nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG kann die Gemeinschaft nach dem zum 25.03.2021 in Kraft getretenen Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG) zur Schaffung von Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität an Stellplätzen verpflichtet sein.
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In dieser praktischen Übersicht stellen wir Ihnen alle wichtigen Informationen über die Regelungen des GEIG zur Verfügung.
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