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Spezialreport GEG

Das Gebäude-Energie-Gesetz ist da: Mit den folgenden Fragen Ihrer Mandanten müssen Sie nun als Anwalt rechnen

Mit dem GEG soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet und damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert werden. So soll in Deutschland bis zum Jahre 2045 Klimaneutralität erzielt werden. Durch die frühe mediale Aufmerksamkeit für das Heizungsgesetz, die hitzigen Debatten in der Gesellschaft und die Dissonanzen innerhalb der Regierungskoalition ist viel Unsicherheit entstanden.

Künftig muss nun jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Doch wann genau gelten die neuen Änderungen des GEG und wen betreffen diese? Aufgrund der Komplexität des Themas werden in naher Zukunft Mandanten mit vielfältigen Fragen auf Sie als Anwalt zukommen. Einige der wohl wichtigsten Fragen hat unsere Autorin Hilâl Özdemir, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, für Sie im folgenden Spezialreport zusammengetragen.

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