Die Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB birgt eine Vielzahl von Problemen - und für Sie als Anwalt damit eine Vielzahl von Anknüpfungspunkten für eine mögliche Verteidigung. Eine stetige Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist daher unerlässlich. Auf dieser Seite haben wir für Sie daher die wichtigste aktuelle Rechtsprechung zusammengestellt!
In diesem lesenswerten Beschluss von 2019 befasst der BGH sich gleich mit zwei Klassikern der Gefährdung des Straßenverkehrs: Zum einen mit der Wertgrenze für die Annahme einer Sache von bedeutendem Wert. Und zum anderen mit der Tauglichkeit des Tatfahrzeugs, das dem Täter nicht gehört, zum Tatobjekt.
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Leitsätze:
1. § 315c Abs. 1 StGB setzt in allen Tatvarianten eine konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert voraus. Dies ist nach gefestigter Rechtsprechung der Fall, wenn die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt wurde, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht. Erforderlich ist die Feststellung eines "Beinahe-Unfalls", also eines Geschehens, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, es sei "noch einmal gut gegangen".
2. Darüber hinaus müssen diese konkreten Gefahren gerade durch eine der Tathandlungen des § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB bewirkt worden sein und dabei in einem inneren Zusammenhang mit den Risiken gestanden haben, die von diesen Tathandlungen typischerweise ausgehen.
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In diesem Revisionsbeschluss von 2023 befasst der BGH sich mit dem "Beinahe-Unfall" bei der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB. Kann die Feststellung, eine Kollision habe nur durch eine starke Bremsung vermieden werden können, einen solchen belegen? Lesen Sie weiter!
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In diesem Beschluss stellt der Bundesgerichtshof klar, dass es für die Annahme einer konkreten Gefahr nicht genügt, wenn sich Menschen oder Sachen in enger räumlicher Nähe zum Täterfahrzeug befunden haben. Dabei geht er insbesondere auf die Anforderungen an die Beweisaufnahme und - würdigung ein. Lesen Sie weiter!
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In diesem Beschluss von 2020 befasst das OLG Karlsruhe sich ausführlich mit den Anforderungen an die Beweiswürdigung für die Feststellung von Rücksichtslosigkeit bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs. Lesei Sie hier den ganzen Beschluss!
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