„Wer fragt, der führt“: Dieser Satz drückt aus, welche Bedeutung das Fragerecht im Verfahren hat und welch starkes Werkzeug es in der Verteidigung Ihres Mandanten sein kann, wenn Sie es richtig einsetzen. Damit dies gelingt, haben wir für Sie unsere Themenseite erstellt, die sich mit den zentralen Aspekten des Fragerechts auseinandersetzt. Von Frageberechtigung über Zeitpunkt und Reihenfolge der Befragung, Protokollierungsbedarf und dem Umgang damit, wenn der Richter Sie bei der Ausübung Ihres Fragerechts unterbricht: Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um das Fragerecht und effektive Praxistipps. Lesen Sie bis zum Schluss und profitieren Sie von unserer speziell für Sie als Anwalt erstellten Themenseite über das Fragerecht.
Alle Mitglieder des Spruchkörpers und damit Vorsitzender, beisitzende Richter und Schöffen, Staatsanwalt, der Angeklagte und der Verteidiger haben gem. § 240 Abs. 1 und 2 StPO ein Fragerecht. Allerdings ist die gesetzliche Aufzählung nicht abschließend, auch weiteren Personen kann ein Fragerecht zustehen. Hat ein Sachverständiger ein Fragerecht? Wie sieht es mit dem Zeugen oder Anwalt als Beistand des Verletzten aus? Kann ausnahmsweise auch nicht prozessbeteiligten Personen ein Fragerecht gestattet werden? Unser Fachbeitrag informiert Sie umfassend über die Frageberechtigung und bietet Ihnen sicheren Überblick über darüber, welche Personen ein eigenes Fragerecht haben und welche nicht. Lesen Sie weiter.
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Dass der Angeklagte, Zeugen und Sachverständige befragt werden können, ergibt sich aus § 240 Abs. 1 StPO. Gibt es auch ein Fragerecht gegenüber dem Gericht, dem Staatsanwalt und dem Verteidiger? Wie reagiert der Richter, wenn die gestellten Fragen nicht beantwortet werden; kann er ggf. von Zwangsmitteln Gebrauch machen? Alle Informationen über die Adressaten des Fragerechts finden Sie, wenn Sie hier klicken.
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Zunächst vernimmt der Vorsitzende den Angeklagten, die Zeugen und die Sachverständigen und entscheidet im Anschluss, in welcher Reihenfolge er den Prozessbeteiligten das Wort zur Ausübung des Fragerechts einräumt. Wann endet das Fragerecht? Können Sie im Rahmen Ihres Fragerechts auch Fragen an einen bereits entlassenen Zeugen oder Sachverständigen stellen? Hindert der Schluss der Beweisaufnahme Ihr Fragerecht? Unser Fachbeitrag beantwortet die aufgeworfenen Fragen und enthält alle Informationen, die Sie über Zeitpunkt und Reihenfolge der Befragung bzgl. des Fragerechts brauchen. Klicken Sie hier!
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Sind die Gewährung und Ausübung des Fragerechts zu protokollieren? Wann Protokollierungsbedarf besteht, erfahren Sie hier kompakt in unserem Fachbeitrag.
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Kennen Sie die Situation, dass der Vorsitzende Sie bei der Ausübung Ihres Fragerechts unterbricht und damit Ihr Konzept durchkreuzt? Wir informieren Sie umfassend darüber, wann der Vorsitzende zur Unterbrechung berechtigt ist und wann nicht, ob die Unterbrechung des anwaltlichen Fragerechts mit der Revision angreifbar ist und geben Ihnen Praxistipps, wie Sie am besten reagieren, wenn der Richter Sie bei der Ausübung des Fragerechts unterbricht. Hierzu bieten wir Ihnen u.a. einen konkreten Formulierungsvorschlag, wie Sie den Richter „schonend“ aber wirkungsvoll auf Ihren Wunsch nach ungestörter Ausübung des Fragerechts hinweisen. Lesen Sie weiter.
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