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Die Neuregelung der ZV Formulare endete in einem verwirrenden Hin und Her. Haben Sie den Überblick bewahrt? Nun steht fest: Die neuen amtlichen Formulare müssen endgültig seit 1.9.2024 genutzt werden. Und: Eine weitere Verordnung zur erneuten Änderung der Formulare ist ebenfalls bereits am 1.9.2024 in Kraft getreten - hier gibt es eine Übergangsregel bis zum 30.9.2025.
Unser ZV-Expertenteam bestehend aus Dipl.-RPfl. (FH) Stefan Lissner und Lea Weckelmann entwirrt für Sie in diesem Spezialreport die aktuelle Lage rund um die Formulare, informiert Sie über die neuesten Entwicklungen und sagt Ihnen, was Sie künftig bei der Zwangsvollstreckung beachten müssen.
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