Seit 1980 regelt die AVB Fernwärmeverordnung die grundlegenden Bedingungen für die Versorgung von Endverbrauchern mit Fernwärme. Die Regelungen werden relativ spezifisch festgelegt und umfassen vor allem Preisgestaltung, Lieferung, Abrechnung sowie die Pflichten und Rechte der Vertragsparteien. Doch die Verordnung ist, vor allem in Zeiten erstarkender Klimapolitik, eine Vorschrift unter Anpassung. Erhalten Sie hier einen aktuellen Überblick zur Rechtsprechung.
Fernwärme: BGH bestätigt neue Preisanpassungsklausel
Der BGH hat die ab Mai 2019 geänderten Preisanpassungsklauseln in Berliner Fernwärmelieferungsverträgen gebilligt. Die vorherigen Klauseln waren gerichtlich gekippt worden. Die neuen Klauseln bewegen sich nach dem BGH aber nun innerhalb des Gestaltungsspielraums des Energieversorgers. Insbesondere stehen demnach das Kosten- und Marktelement in einem angemessenen Verhältnis zueinander. Hier klicken und mehr erfahren zu BGH, Urteile v. 27.09.2023 - VIII ZR 249/22 und VIII ZR 263/22
Heizkosten: Anpassung von Preisänderungsklauseln bei Fernwärme
Energieversorger dürfen unwirksame Klauseln zur Preisänderung auch einseitig anpassen. Das hat der BGH entschieden. Demnach sind Fernwärmeunternehmen grundsätzlich berechtigt und ggf. sogar verpflichtet, unwirksame Preisänderungsklausel auch während des laufenden Versorgungsverhältnisses an die Angemessenheits- und Transparenzanforderungen des Fernwärmerechts anzupassen. Hier klicken und mehr erfahren zu BGH, Urt. v. 06.04.2022 - VIII ZR 295/20.
Kündigungsfristen von Fernwärmeverträgen gelten nach Auszug des Mieters nicht gegenüber dem Vermieter
Inwieweit müssen Vermieter den Inhalt von Fernwärmeverträge ihrer Mieter nach Auszug gegen sich gelten lassen? Nach dem BGH werden insbesondere nicht die in den Versorgungsvereinbarungen geregelten langen Kündigungsfristen automatisch Bestandteil der durch schlüssiges Verhalten zustandegekommenen Verträge. Hier klicken und mehr erfahren zu BGH, Urt. v. 15.01.2014 - VIII ZR 111/13