Die Eckpunkte zur Reform des Abstammungsrechts liegen vor und auch der Gesetzentwurf sollte im ersten Halbjahr 2024 veröffentlicht werden. Lesen Sie jetzt unsere Zusammenfassung über den aktuellen Stand der Reform und die geplanten Änderungen, die das Abstammungsrecht an die heutige Vielfalt von familiären Lebenssituationen anpassen und dabei Kinder- sowie Elterninteressen berücksichtigen sollen. Für Sie als Anwalt/ Anwältin ergeben sich damit auch neue Perspektiven, wie Sie Ihren Mandanten weiterhelfen können.
Welche konkreten Probleme im geltenden Abstammungsrecht sollen durch die Modernisierung gelöst werden?
Die Reform des Abstammungsrechts zielt darauf ab, mehrere konkrete Probleme im geltenden Recht zu lösen, darunter:
- Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen und verschiedengeschlechtlichen Paaren: Aktuell behandelt das Abstammungsrecht verschiedengeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehen noch unterschiedlich, ohne eine überzeugende Rechtfertigung dafür zu bieten. Die Reform strebt an, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen und gleichgeschlechtlichen Paaren die gleichen Rechte und Möglichkeiten wie verschiedengeschlechtlichen Paaren zu gewähren.
- Vereinfachung der Elternschaftsvereinbarungen: Durch die Reform sollen Vereinbarungen vor der Zeugung eines Kindes getroffen werden können, um klar festzulegen, wer neben der Geburtsmutter rechtlicher Elternteil des Kindes werden soll. Dies soll insbesondere bei privaten Samenspenden eine frühzeitige und rechtssichere Eltern-Kind-Zuordnung ermöglichen.
- Stärkung der Rechtsposition des leiblichen Vaters: Die Reform sieht vor, die Rechtsposition des leiblichen Vaters zu stärken, insbesondere durch die Einführung einer Sperrwirkung eines anhängigen Feststellungsverfahrens und die Möglichkeit, die Vaterschaft eines anderen Mannes anzufechten, wenn eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind besteht.
- Stärkung des Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung: Kinder sollen es einfacher haben, ihr Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung zu verwirklichen. Dies wird unter anderem durch die Einführung eines statusunabhängigen Feststellungsverfahrens ermöglicht, das es Kindern erlaubt, ihre leiblichen Eltern feststellen zu lassen, ohne die rechtliche Elternschaft zu ändern.
Welche bewährten Grundsätze des geltenden Abstammungsrechts bleiben trotz der Reform erhalten?
Trotz der geplanten Modernisierung des Abstammungsrechts sollen einige bewährte Grundsätze des geltenden Rechts erhalten bleiben:
- Zwei-Eltern-Prinzip: Auch nach der Reform soll ein Kind nicht mehr als zwei rechtliche Eltern haben können. Dieser Grundsatz bleibt bestehen, um die Klarheit und Stabilität der Eltern-Kind-Beziehungen zu gewährleisten.
- Mutterschaft der Geburtsmutter: Die Frau, die das Kind geboren hat, soll auch weiterhin stets rechtliche Mutter des Kindes sein. Dieser Grundsatz wird beibehalten, um die Mutterschaft klar zu definieren und die Bindung zwischen Mutter und Kind zu schützen.
- Wege zur Vaterschaft: Auch künftig sollen die Wege zur Vaterschaft bestehen bleiben, indem rechtlicher Vater wird, wer bei Geburt mit der Mutter verheiratet ist, wer die Vaterschaft anerkennt oder wessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Diese verschiedenen Möglichkeiten zur Feststellung der Vaterschaft bleiben erhalten.
Die Reform des Abstammungsrechts zielt also darauf ab, bestehende Probleme zu lösen und das Recht an die heutige Familienrealität anzupassen, während gleichzeitig wichtige Grundsätze wie das Zwei-Eltern-Prinzip und die Mutterschaft der Geburtsmutter beibehalten werden. In der Anwaltspraxis können Sie Ihren Mandanten damit mehr alternative Wege aufweisen, mit denen Eltern und Kinder Lösungsansätze für ihre Fragen und Herausforderungen rund um die Abstammung erhalten.
Mehr Informationen zu konkreten Auswirkungen der Abstammungsrechtsreform in der Praxis demnächst hier.
Dokumente zur Reform des Abstammungsrechts
BMJ, Januar 2024: Die Eckpunkte zur Reform des Abstammungsrechts - kurze Zusammenfassung - (PDF)
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