2019 / 2020: Was tut sich in der Gesetzgebung zum Familienrecht?

Eine gute Gelegenheit, Informationen über die derzeit geplanten Änderungen aus erster Hand zu erhalten, bot der 23. Deutsche Familiengerichtstag, der vom 18. bis 21.09.2019 in Brühl stattfand.

Die Ergebnisse der Arbeitskreise, die am 19. und 20.09.2019 getagt haben, sind auf der Seite des DFGT veröffentlicht.

Der Tagungsband zum 23. DFGT erscheint voraussichtlich im I. Quartal 2020.

In ihrer Begrüßungsrede zählte die Vorsitzende des DFGT, VorsRiOLG Prof. Dr. Isabell Götz, die aktuellen Brennpunkte des Familienrechts auf, u.a. das Kindschaftsrecht, die Regelung des Kindesunterhalts (Stichwort Wechselmodell), die Dauerbaustelle Versorgungsausgleich, das Abstammungsrecht (Stichwort Leihmutterschaft) und weitere Themen.

Eine perfekte Vorlage für die Vertreterin des Bundesjustizministeriums, Ministerialdirektorin Ruth Schröder (Leiterin der Abteilung Bürgerliches Recht), die in ihrem direkt anschließenden Grußwort jedoch sehr vage blieb. Hier die aktuellen Brennpunkte im Familienrecht:

Verfahrensbeistände/Sachverständigengutachten

Sowohl für Verfahrensbeistände als auch für Sachverständigengutachten sollen Qualitätssicherungsmaßnahmen entwickelt werden.

(Anm. der Redaktion: Im Rahmen des DFGT hat die Arbeitsgruppe familienrechtliche Gutachten eine neue Fassung der von ihr 2016 entwickelten Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht veröffentlicht. Dies sind jedoch lediglich rechtlich unverbindliche Empfehlungen)

Versorgungsausgleich

Es ist eine Evaluierung zum VersAusglG geplant. Eine Änderung des VA-Rechts betreffend Beamte wird gemäß Kabinettsbeschluss vom 03.07.2019 im Rahmen der Neuordnung des Bundesbesoldungsrechts vorgezogen (s. hier auf der Seite der Bundesregierung).

Am 08.11.2019 findet aus Anlass des 10jährigen Jubiläums des VersAusglG ein schon jetzt ausgebuchtes ganztägiges „Forum Versorgungsausgleich“ statt, veranstaltet von BMJV, der ARGE Familienrecht im DAV und dem Darmstädter Kreis.

Im Rahmen des Forums werden neben dem BMJV und dem BGH die einzelnen Versorgungsträger wie auch die Anwaltschaft ihre Erfahrungen mit dem Versorgungsausgleich darstellen und ggf. auf möglichen Korrekturbedarf hinweisen. Im Anschluss an diese Vorträge ist eine Diskussion vorgesehen. Mehr Infos dazu gibt es hier.

Internationales Familienrecht

Die Überarbeitung der Brüssel IIa-VO 2022 betreffend die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung wurde am 02.07.2019 veröffentlicht und tritt zum 01.08.2022 in Kraft.

Betreuungsrecht/Vormundschaftsrecht

Der Entwurf zum geplanten Systemwechsel soll Ende 2019 vorliegen. Bisher gibt es nur ein Diskussionspapier zum Betreuungsrecht  und einen 2. Diskussionsteilentwurf zum Vormundschaftsrecht mit diversen Stellungnahmen. Mehr Infos dazu gibt es hier.

Kindesunterhaltsrecht

Im nächsten Jahr sollen Reformvorschläge vorgelegt werden.

Mittlerweile wurde – wie von Frau Schröder angekündigt – der Mindestunterhalt für 2020 und 2021 neu festgesetzt (Zweite VO zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 13.09.2019, BGB I 2019, 1393):

Demnach beträgt der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder gem. § 1612a Abs. 1 BGB beträgt monatlich

in der ersten Altersstufe (§ 1612a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 BGB) 369 € ab dem 01.01.2020 und 378 € ab dem 01.01.2021,

in der zweiten Altersstufe (§ 1612a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BGB) 424 € ab dem 01.01.2020 und 434 € ab dem 01.01.2021,

in der dritten Altersstufe (§ 1612a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 BGB) 497 € ab dem 01.01.2020 und 508 € ab dem 01.01.2021.

Mit der Neufassung der Düsseldorfer Tabelle 2020 ist im Dezember zu rechnen. Ob und um wie viel die Selbstbehalte erhöht werden, bleibt abzuwarten.

Weitere geplante Änderungen im Familienrecht

Namensrecht: Die entsprechende Arbeitsgruppe im BMJV legt 2020 Vorschläge vor.

Vertretungsrecht der Ehegatten: Hierzu wurden schon in der 18. Legislaturperiode Vorschläge erarbeitet, nun soll eine neue Arbeitsgruppe gebildet werden.

Gewaltschutzgesetz: Auch hier sind Änderungen geplant.

Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien: ein Referentenentwurf (vom 21.08.2019) wurde vor kurzem vorgelegt: s. hier.

Abstammungsrecht: Die zahlreichen  Stellungnahmen zum „Diskussionsteilentwurf“ werden derzeit ausgewertet. Hier weitere Informationen.

Intersexualität: Der Referentenentwurf zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags wurde vorgelegt: s. hier.

Kindschaftsrecht: Ende September sollen Thesen veröffentlicht werden.

Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO.

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